Die Reach-Verordnung und ihre Auswirkungen

Die Reach-Verordnung soll künftig mehr Sicherheit im Umgang mit chemischen Stoffen ermöglichen . (Bild: ©FrameAngel + ©denisismagilov + ©Eyematrix – Fotolia)

 
  • Mit der Reach-Verordnung will die EU die Chemikalien-Sicherheit erhöhen. Hierfür müssen Importeure und Produzenten in erster Stufe alle Chemikalien registrieren, die sie in Umlauf bringen.
  • Nach erfolgter Sicherheitsbeurteilung müssen die Unternehmen als gefährlich eingestufte Stoffe dann entweder substituieren, oder aber begründen, warum sie den Gefahrstoff auch weiterhin verwenden müssen und belegen, dass sie die Gefahren beherrschen.
  • Das setzt ein hohes Maß an Containment voraus, dass Betreiber zeitnah realisieren müssen.
 

 

 

Das Akronym steht für „Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ und ist gerade dabei die Chemie-Branche kräftig durchzuschütteln. Denn ihr Motto „Keine Daten – Kein Markt“ setzt Importeure und Betreiber kräftig unter Druck, alle von ihnen in Verkehr gebrachten Chemikalien registrieren zu lassen.

Das heißt, Hersteller und Importeure müssen der zuständigen europäischen Chemikalienagentur Echa Verwendungszwecke und Informationen der Stoffe mitteilen, die dann die Grundlage einer Bewertung hinsichtlich der von ihnen ausgehenden Gefahren darstellen. Überschreitet die hergestellte beziehungsweise importierte Menge 10 t/a, muss der Hersteller/Importeur selbst eine Sicherheitsbeurteilung seiner Chemikalien erstellen und diese den Behörden zwecks Bewertung vorlegen. 5 % dieser Registrierungsdossiers prüft die Behörde dann hinsichtlich ihrer Qualität. Zusätzlich bewertet sie aber auch ausgewählte Chemikalien auf „besonders besorgniserregende Eigenschaften auf Mensch oder Umwelt.“ Wichtig ist dabei anzumerken, dass es weiterhin keine generelle Zulassungspflicht innerhalb der EU für chemische Stoffe gibt. Einer solchen unterliegen nur SVHC (Substances of Very High Concern), besonders besorgniserregende Stoffe also. Kriterien für eine Zulassungspflicht sind

  • krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend oder
  • giftig und langlebig in der Umwelt und in Organismen anreichernd oder
  • sehr langlebig in der Umwelt und sehr stark in Organismen anreichernd oder
  • ähnlich besorgniserregende Eigenschaften (beispielsweise hormonelle Wirkung).

Substituieren – oder begründen

Daneben gibt es, sozusagen als eine Art Abstufung, noch die Beschränkung für einzelne Stoffe. Diese kann, muss sich aber nicht zwingend auf einen als besorgniserregenden Stoff beziehen. Sie kommt immer dann zum Zuge, wenn ein chemischer Stoff „ein unannehmbares Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt mit sich bringen, das gemeinschaftsweit behandelt werden muss.“ In Fällen, in denen die Echa eine solche Zulassungspflicht oder Beschränkungen verhängt und es keinen ungefährlichen Ersatzstoff gibt, muss der Betreiber – will er den Stoff auch weiterhin verwenden – nachweisen, dass er die mit der betreffenden Chemikalie einhergehenden Risiken beherrscht beziehungsweise. „dass der sozioökonomische Nutzen der Verwendung größer als das Risiko ist“ – letzterer Satz dürfte in den Rechtsabteilungen der einschlägigen Chemie-Konzernen schon für die eine oder andere Überstunde gesorgt haben. Die bereits erwähnte Möglichkeit der Substitution von Stoffen im Zuge von Reach ist im Grunde redundant, da deutsche als auch europäische Arbeitsschutzgesetze bereits jetzt fordern, krebserzeugende und mutagene Arbeitsstoffe nach Möglichkeit zu ersetzen.

Reach betrifft (fast) alle

Um das Ausmaß auf die Industrie einschätzen zu können ist da natürlich die Frage spannend, wie viele Chemikalien nun tatsächlich unter die Verordnung fallen. „Lanxess hat seit dem Inkrafttreten von Reach im Jahr 2007 rund 500 Stoffe bei der europäischen Chemikalienagentur in Helsinki registriert. Circa 50 % dieser Stoffe wurden nach Art. 17 oder 18 der Verordnung registriert, das heißt nur zur Verwendung als Zwischenprodukt in der chemischen Synthese und unter streng kontrollierten Bedingungen. Die Statistik der Echa sieht hinsichtlich dieser Verteilung ähnlich aus,“ erklärt Dr.-Ing. Karen Schmidt, Head of Regulatory Affairs, Reach & Product Stewardship im Funktionsbereich PTSE-HSEQ bei Lanxess. Natürlich kann es durch Reach auch bei anderen Produkten – also nicht nur bei Zwischenprodukten – zu Einschränkungen bei der Verwendung kommen, beispielsweise wenn nicht alle Verwendungen unterstützt werden. Solche Einschränkungen betreffen dann allerdings eher gewerbliche Anwendungen („professional uses“) oder Anwendungen durch Verbraucher („consumer uses“) und weniger industrielle Anwendungen. Es besteht die Annahme, dass es nicht möglich ist in diesen Bereichen hochwirksame Risikominderungsmaßnahmen vorzuschreiben. „Wir bemühen uns natürlich grundsätzlich, alle Kundenverwendungen abzudecken, wenn die Risikobewertung dies erlaubt“, kommentiert Schmidt.

Für wen ist Reach eigentlich relevant? Das beispielhafte Fließdiagramm zeigt die Komplexität

Für wen ist Reach eigentlich relevant? Das beispielhafte Fließdiagramm zeigt die Komplexität

Containment umsetzen – aber wie

Die Frage, die sich für Verarbeiter von mit einer Zulassungspflicht versehenen Chemikalien stellt, ist: Wie kann ich den geforderten Arbeitsschutz realisieren und damit weiter produzieren? Die Belegschaft künftig in Ganzkörper-Schutzanzügen arbeiten zu lassen, ist in jedem Fall nur scheinbar die einfache Lösung. Denn Menschen dürfen unter solchen Bedingungen nur vergleichsweise kurz am Stück arbeiten – was in der Folge die Produktionskosten in die Höhe treibt. Weiterhin schützen solche Anzüge zwar die Menschen, was immer eine hohe Priorität hat und die Ausgangs-Forderung von Reach ist, nicht aber das Produkt. Denn gerade im Pharma-Bereich können bereits wenige Gramm Wirkstoff einen monetären Gegenwert im drei- manchmal sogar vierstelligen Euro-Bereich haben. Diesen vor Kontaminationen, oder auch ganz einfach Verluste zwischen den Verfahrensschritten, zu schützen entscheidet daher ganz entscheidend über die Wirtschaftlichkeit eines Betriebes. Daher werden die Betreiber auf technische Lösungen setzen, die den Produktionsvorgang selbst unanfällig für Kontaminationen in beide Richtungen macht. Im Zuge dessen propagieren viele Lösungsanbieter sogenannte Konti-Systeme, also kontinuierlich ablaufende Prozesse ohne händische Zwischenschritte. Diese haben den Vorteil, dass sie im Gegensatz zu Konti-Prozessen über sehr wenige Schnittstellen verfügen – die im Produktionsalltag die größte Gefahr von Verunreinigungen/Produktaustritt bergen. Die Reach-Expertin Schmidt sieht Konti allerdings nicht als das von den Herstellern angepriesene Allheilmittel – zumindest nicht in der klassischen Chemie: „Auch wenn sowohl Konti- als auch Batch-Prozesse als geschlossene Systeme keine oder sehr niedrige Expositionen und Emissionen bewirken, kommen im Zuge von Reach wohl eher andere technische Lösungen zum Einsatz. Und auch Rabs oder Isolatortechnik sind eher im Zusammenhang mit pharmazeutischen Produktionsprozessen als in der Chemie zu sehen. Abhängig von der Fragestellung ist die Verwendung von Teilen dieser Technologien aber nicht grundsätzlich auszuschließen.“

Lebensretter oder Job-Killer?

Reach soll aber nicht nur Mitarbeiter und Verbraucher schützen, sondern auch die Wirtschaft beflügeln – so steht es zumindest gleich zu Beginn im Originaltext der Verordnung: „(1) Diese Verordnung sollte … gleichzeitig Wettbewerbsfähigkeit und Innovationen verbessern“. Für die einschlägigen Betreiber klingt diese Punkt allerdings eher utopisch. Manch einer in der Industrie sieht den Industriestandort Europa gar geschwächt: „Am Beispiel des Zulassungsantrages von Chromtrioxid für die Hartverchromung in der Galvanikindustrie wird dies klar ersichtlich. Für die Hartverchromung gibt es keine tragfähigen Alternativen und der Aufwand für die Erarbeitung des Zulassungsantrages von Chromtrioxid war immens. Er umfasst mehr als 1.000 Seiten und hat mehrere Millionen Euro gekostet. Im Moment beschäftigen sich die Behörden mit dem Antrag und wollen die Zulassung eventuell nur für vier Jahre erteilen. Dann müsste ein neuer Antrag gestellt werden – mit erneut unsicherem Ausgang und viel Aufwand, „ beschreibt Lanxess-Mitarbeiterin Schmidt ihre Erfahrungen. Das ist für die Produktion innerhalb der EU deshalb fatal, weil Anbieter verchromte Artikel ohne spezielle Auflagen nach Europa importieren können. Es ist also eher wahrscheinlich, dass diese Art der Galvanotechnik in Länder außerhalb der EU verlagert wird, in denen Arbeits- und Umweltschutzgesetze nicht so streng sind wie in Europa, statt die teure Zulassung alle paar Jahre zu wiederholen. Arbeitsplätze in etwa 2.000 kleinen und mittelständischen Unternehmen der Galvanik-Branche wären davon betroffen.

Deadline 2018 – alles klar?

Auch die Verordnung nicht überall auf Gegenliebe stößt – Reach betrifft fast alle Verarbeiter aus der Chemie. Trotzdem scheinen derzeit noch gewisse Unsicherheiten zu bestehen, was die Umsetzung betriff. Zumindest auf der vergangenen Powtech in Nürnberg jedenfalls konnte sich nur ein Teil der Containment-Lösungsanbieter an Anfragen zu dem Thema erinnern. Und das obwohl bereits am 18. Juni 2018 die letzte Registrierungsfrist verstreicht; sie gilt für Stoffe die in kleineren Mengen als 1 t/a anfällt. Mit dem sich schließenden Zeitfenster bewegen sich die Betreiber aber langsam in gefährlichem Fahrwasser, warnt Thomas Eules, Geschäftsführer von DEC Deutschland: „Die betroffenen Unternehmen sollten an dieser Stelle nichts anbrennen lassen und frühzeitig investieren. Denn wer hier zu lange aufschiebt, droht die gesetzte Deadline zu reißen und darf dann nicht mehr produzieren.“

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