Artikel Haftungsverteilung zwischen pharmazeutischem Unternehmer und Zulieferer

04/2001 September

Wenn's hart auf hart geht

Kaum jemand, der nicht mit dem Begriff des Produkthaftungsgesetzes etwas anfangen kann. Auch ein Arzneimittelhersteller ist hier in der Pflicht. Zwar kann er sich seiner Gefährdungshaftung nicht entziehen, unter bestimmten Umständen hat er jedoch die Möglichkeit, den Zulieferer der Pharmaverpackung in Regress zu nehmen, um sich schadlos zu halten.

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