Was Lebensmittelhersteller über die BRC-V7-Bestimmungen wissen sollten
  • Bei Regierungen, Verbrauchern und Einzelhändlern steigt das Bewusstsein für Lebensmittelsicherheit, ständig treten aktualisierte Bestimmungen in Kraft - beispielsweise die Version 7 der BRC Global Standards.
  • Lebensmittelhersteller müssen sich über Richtlinien informieren, sie verstehen und Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass ihre Produktinspektionssysteme den Anforderungen und Vorschriften entsprechen.
  • Dies hat höchste Priorität, um einerseits die Gesundheit der Verbraucher und den Ruf der eigenen Marke zu schützen und andererseits das Geschäft in lukrativen Märkten auszubauen.

Um die Verbrauchersicherheit zu ermöglichen und Hersteller sowie Einzelhandelsmarken vor kostspieligen Produktrückrufen zu schützen, fordern große Unternehmen in Europa bereits seit Jahren von ihren Lieferanten das Einhalten von Standards zur Lebensmittelsicherheit. Die wichtigsten weltweiten Standards sind von der Global Food Safety Initiative (GFSI) zugelassen und basieren auf dem HACCP-Konzept (Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte). Eine der wesentlichen Richtlinien sind die Global Standard Guidelines des British Retail Consortium (BRC). Im Rahmen dieses Programms zertifizierte die Arbeitsgemeinschaft bereits mehr als 22.000 Lieferanten in 123 Ländern, die hauptsächlich englische und skandinavische Handelsketten mit Lebensmitteln beliefern. Im Januar 2012 trat die Version 6 der BRC Global Standards in Kraft, deren Bestimmungen die Verbrauchersicherheit noch einmal erhöhen soll. Festgelegt sind darin unter anderem Anforderungen an den Typ und die Positionierung von Produktinspektionssystemen in Lebensmittelproduktionslinien sowie Wartungs- und Dokumentationsverfahren, um die gebührende Sorgfalt zu belegen. Im Januar 2015 veröffentlichte das BRC mit Version 7 noch einmal eine Überarbeitung seiner globalen Standards für Lebensmittelsicherheit. Der Schwerpunkt dieser im Juli 2015 in Kraft tretenden Version liegt auf der verstärkten Implementierung guter Herstellungspraxis in Bereichen, die häufig Anlass zu Produktrückrufen geben, beispielsweise Verpackung und Kennzeichnung.

Ausweitung der Sicherheit
Beim Implementieren von Produktinspektionstechnologie zum Schutz vor Fremdkörpern ist der Aufstellort der Inspektionssysteme entscheidend. Version 7 der BRC-Standards beinhaltet, neben Bestimmungen zur Handhabung der Rohmaterialien selbst, auch Regelungen bezüglich der Verpackung. Absatz 3.5.2.1 schreibt das Implementieren eines dokumentierten Verfahrens zur Annahme von Rohmaterialien beim Hersteller vor. Dieses Verfahren, das jetzt auch für die Verpackung gilt, beinhaltet unter anderem die Entnahme von Stichproben, Tests und Sichtprüfungen. In Fällen, in denen die Verpackung der Lebensmittel durch einen externen Dienstleister erfolgt, schreibt das Regelwerk ein dokumentiertes Standortaudit durch einen „erfahrenen und nachweislich kompetenten Auditor für Produktsicherheit“ vor. Bei diesem Audit sind Produktsicherheit, Rückverfolgbarkeit sowie die Einhaltung der HACCP-Prinzipien und guter Herstellungspraxis zu prüfen.

Erkennen von Fremdkörpern
Abschnitt 4.10.1.1 von Version 6 und 7 der BRC Global Standards legt fest, dass Hersteller für jede Lebensmittelproduktionslinie ein HACCP-Audit durchführen müssen, um die Risiken zu analysieren und wichtige Kontrollpunkte zu bestimmen. Ein solches Audit, das in der EU und in den USA gesetzlich vorgeschrieben ist und auch in Asien zunehmend an Bedeutung gewinnt, dient dazu, die wahrscheinlichsten Quellen und Ursachen einer Verunreinigung zu identifizieren. Wird das Risiko einer Verunreinigung erkannt, müssen die Hersteller Schritte einleiten, um diese Gefahr zu entschärfen. Erreicht wird dies durch die Einrichtung eines kritischen Kontrollpunkts (Critical Control Point, CCP) hinter der Stelle, an der die Verunreinigung auftreten kann. Das Audit identifiziert darüber hinaus die häufigsten Formen der Verunreinigung an der Produktionslinie, beispielsweise Metallsplitter, Glas, Kunststoffe hoher Dichte, Keramik und ähnliche Materialien, indem der Ursprung der Rohstoffe, die Schritte im Produktionsprozess und die verwendete Verpackung untersucht werden. Version 6 und 7 der BRC Global Standards sehen vor, dass Produktionslinien mit einer Einrichtung zum Erkennen und Ausschleusen von Fremdkörpern ausgestattet sein müssen, beispielsweise mit einem Metallsuchgerät oder einem Röntgeninspektionssystem. Die Auswahl der Technologie hängt von der Art der potentiellen Verunreinigung ab. Geht die größte Gefahr beispielsweise von Metallsplittern aus, ist ein Metallsuchgerät die am besten geeignete Technologie. Sind hingegen Knochenfragmente, Steine oder Glas wahrscheinliche Verunreinigungen, dann ist die Installation eines Röntgenin-spektionssystems erforderlich. Während Version 6 eine Installation von Metallsuchgeräten und Röntgeninspektionssystemen im letzten Prozessschritt vorschrieb, ermöglicht Version 7 mehr Flexibilität beim Implementieren von Inspektionssystemen entlang der Produktionslinie; vorausgesetzt, die Lebensmittelhersteller können die Positionierung des Produktinspektionssystems entsprechend Version 7 „validieren und begründen“.

Ausschleusen von Fehl-Produkten
Daneben schreiben beide Versionen vor, dass Produktionslinien das Aussondern von Produkten ermöglichen müssen. Dies umfasst den Einsatz eines „automatischen Ausschleussystems für kontinuierliche Inline-Systeme“, wie eine Blasdüsen-Ausschleusvorrichtung und ein verschließbarer Ausschleusbehälter. Alternativ kann der Betreiber dies auch mit einem „Band-Stopp-System mit Alarm“ realisieren, wenn die Ausschleusung manuell erfolgen soll. Dies ermöglicht es, alle verunreinigten Produkte vor der Weiterverarbeitung vollständig zu entfernen und die Verbraucher zu schützen. Durch die Installation von Technologie zum Erkennen und Ausschleusen von Fremdkörpern an jedem kritischen Kontrollpunkt können Hersteller die Quelle der Verunreinigung lokalisieren und vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um das Risiko künftiger Vorfälle zu minimieren. Dieser Aspekt ist jetzt in Version 7, Absatz 4.10.3.2 der BRC Global Standards festgelegt.

Kennzeichnung und Produktauthentizität
Potenzielle gesundheitliche Risiken durch Allergene sind ebenfalls Gegenstand der Bestimmungen:
Version 7, Abschnitt 5.2 legt fest, dass die Produktkennzeichnung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen muss. Der Hersteller ist zudem verpflichtet, eine Liste sämtlicher bekanntermaßen allergenhaltiger Materialien vor Ort zu erstellen, darunter Rohmaterialien, Hilfsstoffe für die Verarbeitung, Zwischen- und Endprodukte sowie die Inhaltsstoffe etwaiger neu entwickelter Produkte. Darüber hinaus ist eine Liste mit Produkten ohne Allergene vorzulegen, die vor einer Verunreinigung zu schützen sind. Gemäß Version 7 sind formalisierte Prozesse zur Kontrolle der Kennzeichnung und Verpackung zu implementieren, um sicherzustellen, dass an den Maschinen nur Verpackungsmaterial vorhanden ist, dessen Einsatz unmittelbar bevorsteht. Beim Codieren oder Kennzeichnen mit Inkjet-Druckern sind Kontrollen einzurichten, die es ermöglichen, nur korrekt bedrucktes Material zu verwenden. Wenn optische Online-Inspektionssysteme zum Prüfen von Produktetiketten und Aufdrucken zum Einsatz kommen, müssen Betreiber Verfahren einrichten um sicherzustellen, dass die Systeme ordnungsgemäß konfiguriert sind und im Falle falscher Angaben auf der Verpackung einen Alarm auslösen oder das Produkt ausschleusen.

Effektivität der Systeme
Durch die Installation eines Produktinspektionssystems allein lässt sich die Lebensmittelsicherheit nicht garantieren. Hersteller müssen ihre Systeme warten, um eine optimale Erkennungsempfindlichkeit und -leistung zu ermöglichen. Die BRC Global Standards fordern das Einrichten eines Wartungsplans oder eines Zustandsüberwachungssystems, um jederzeit die Leistung der einzelnen Systeme zum Erkennen von Fremdkörpern zu bestimmen. Solche Verfahren warnen Hersteller und Markeninhaber vor potenziellen Problemen mit negativen Auswirkungen auf die Erkennungsempfindlichkeit, sodass diese Abhilfemaßnahmen treffen können, bevor Probleme auftreten. Version 7 wurde im Hinblick auf die Erhaltung der Leistungsfähigkeit wichtiger Metallsuchsysteme aktualisiert: Die obligatorischen Prüfungen von Inspektionssystemen müssen den Einsatz von Prüfkörpern beinhalten, die entsprechend dem Risiko und den Materialien (beispielsweise Eisen- und Nichteisenmetalle) auszuwählen sind. Zudem müssen die Prüfungen bei typischen Liniengeschwindigkeiten stattfinden.

Melden von Verunreinigungen
Um die Konformität mit den Standards sowie den Schutz der Verbraucher und des Markenrufs zu ermöglichen, müssen Lebensmittelhersteller darüber hinaus Verfahren implementieren, um Probleme zu beheben, nachdem eine Verunreinigung oder ein Testfehler aufgetreten ist. Beide Versionen sehen vor, dass alle seit dem letzten erfolgreichen Test hergestellten Produkte zur erneuten Inspektion zu isolieren sind. Des Weiteren ist das Implementieren adäquater Mechanismen erforderlich, um Bediener über Probleme an Produktinspektionssystemen zu informieren. So können Markeninhaber bei einem Produktrückruf nachweisen, dass sie entsprechend ihrer Sorgfaltspflicht gehandelt haben. Obwohl die aktualisierten Standards dies nicht vorschreiben, sollten Hersteller ihre Unterlagen und Protokolle möglichst lange aufbewahren, um sich vor Ansprüchen aufgrund von Produktverunreinigungen zu schützen, die auch dann geltend gemacht werden können, wenn das Produkt die Fabrik schon vor Jahren verlassen hat.

Fachpack Halle 3A – 342

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