Bayer musste in den USA eine weitere Niederlage vor Gericht einstecken.

Bayer einigt sich in einem weiteren Rechtsstreit in den USA. (Bild: vege – Fotolia)

Im Streit geht es um Klagen von Frauen, die angeben, durch die von Bayer vertriebene Spirale Essure Gesundheitsschäden erlitten zu haben. Die Vergleiche umfassen unter anderem auch die Joint Council Coordinated Proceedings (JCCP) im US-Bundesstaat Kalifornien sowie den Federal District Court for the Eastern District of Pennsylvania (EDPA). Zur Beilegung der Klagen ist die Zahlung von umgerechnet etwa 1,35 Mrd. Euro vorgesehen. Darin enthalten ist nach Angaben von Bayer auch eine Pauschale für Ansprüche, für die noch keine Vergleichsvereinbarungen vorliegen. Das Unternehmen befinde sich insoweit in Vergleichsgesprächen mit Anwälten, welche die verbliebenen Klägerinnen vertreten.

„Keinerlei Eingeständnis einer Schuld“

Klägerinnen, die sich dem Vergleich anschließen, sollen im Gegenzug ihre Klagen zurücknehmen oder nicht einreichen. Die Vergleichsvereinbarungen enthielten keinerlei Eingeständnis eines Fehlverhaltens oder einer Schuld, betonte Bayer. Das Unternehmen stehe weiterhin hinter der Sicherheit und Wirksamkeit von Essure, „die durch umfangreiche Forschungsarbeiten von Bayer und unabhängigen medizinischen Forschern unter Beteiligung von mehr als 270.000 Frauen in den vergangenen zwei Jahrzehnten belegt werden“. Frauen, die das Produkt für ihre Empfängnisverhütung nutzen, könnten sich weiterhin auf dieses Medizinprodukt verlassen.

Verkauf wurde bereits 2018 eingestellt

Ohnehin ist das Medizinprodukt jedoch nicht mehr zum Einsetzen erhältlich. 2018 hatte Bayer mitgeteilt, den Verkauf und den Vertrieb von Essure in den Vereinigten Staaten einzustellen. Das folgte auf einen ähnlichen Schritt auf allen anderen Märkten im Jahr zuvor. In beiden Fällen beruhte die – wie Bayer betont freiwillige – Entscheidung auf einem Rückgang der Verkäufe in den vorangegangenen Jahren und der Schlussfolgerung, dass das Geschäft mit dem Verhütungsmittel nicht mehr nachhaltig gewesen sei. Die Verhütungsspirale ließ sich ohne chirurgischen Eingriff in den Eileiter einsetzen. Viele Anwenderinnen klagten allerdings über Beschwerden wie Schmerzen, unregelmäßige Blutungen oder Verletzungen an der Gebärmutter. (jg)

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