LQ-Verpackungen - kein Risiko bei begrenzten Mengen
  • Der Gesetzgeber erleichtert den Transport bestimmter gefährlicher Güter, wenn es sich dabei um begrenzte Mengen (LQ) handelt.
  • Im Gegensatz zu UN-zugelassenen Gefahrgutverpackungen unterliegen LQ-Verpackungen lediglich den allgemeinen Bestimmungen des ADR/RID und benötigen keine Zulassung. Einzig das erfolgreiche Bestehen des COBB 1800-Tests muss nachgewiesen sein.
  • Die LQ-Verpackungen werden in der unternehmenseigenen
    und von der BAM anerkannten Prüfstelle umfänglichen Tests unterzogen, die sich an die Bauartprüfung von Gefahrgut-
    packungen anlehnen. Geprüft werden die Festigkeit und Transportstabilität (Berstfähigkeit, Durchstoßwiderstand, teilweise auch Kantenstauchwiderstand, sowie Stapel-
    stauchwiderstand (Box Compression Test) der versand-
    fertigen Verpackung.
  • Für LQ-Verpackungen wurden spezielle Wellpappqualitäten entwickelt, die aus Papiersorten mit reduziertem Frischfaser-
    anteil oder komplett aus Recyclingfasern hergestellt sind.
  • Sie sind somit nachhaltiger und kostengünstiger als die konventionell im Gefahrgutbereich verwendeten Kraftliner-Papiere, die aus chemisch aufgeschlossenen Frischfasern (Sulfat-Zellstoff) bestehen.

Für die Außenverpackung ist keine nach internationalen Standards geprüfte und zugelassene Gefahrgutverpackung notwendig. Die Kehrseite der Medaille: Der Versender und nicht der Verpackungshersteller ist dafür verantwortlich, dass die Verpackung den Sicherheits- und Qualitätsanforderungen genügt. Im Ernstfall haftet er für eingetretene Schäden. Eine sichere Lösung sind hier neuartige LQ-Gefahrgutverpackungen, die über das gesetzlich geforderte Qualitätsminimum hinausgehen. Denn speziell für den LQ-Bereich entwickelte Wellpappqualitäten wie auch Prüfverfahren geben dem Versender Sicherheit, ohne Kostennachteile zu verursachen.

Verpackung muss den Normen entsprechen

Tagtäglich werden pharmazeutische Gefahrgüter versendet: Grundstoffe, Zubereitungen oder Fertigware. Manche von ihnen sind aufgrund ihrer physikalischen, chemischen oder biologischen Eigenschaften toxisch, infektiös oder radioaktiv. Um Mensch und Umwelt zu schützen, unterliegen sie daher spezifischen Transport- und damit auch Verpackungsvorschriften. Von besonderer Bedeutung hierbei sind europäische Richtlinien, die einen sicheren Gefahrguttransport auf Straße (ADR) und Schiene (RID), in der Luft (IATA) und auf dem Wasser (IMDG) gewährleisten sollen. Alle zwei Jahre werden sie novelliert und mittels der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in deutsches Recht überführt. Die Grundlage bildet das „Orange Book“ der Vereinten Nationen („Empfehlungen für den Transport gefährlicher Güter“; „UN Recommendations on the Transport of Dan-gerous Goods, Model Regulations“). In ihm sind Gefahrgüter stoff- und stoffgruppenbezogen in Klassen mit ähnlichen Eigenschaften zusammengefasst und mittels einer UN-Nummer katalogisiert. Die UN-Nummer beschreibt das Transportgut, von dem die Gefährdung ausgeht. So steht beispielsweise 1558 für Arsen und 3373 für ansteckungsgefährliche Stoffe.

Entscheidend für die Wahl der richtigen Verpackung ist die sachgerechte Zuordnung zu einer UN-Nummer. Sie bestimmt, wie die Verpackung beschaffen sein muss sowie alle weiteren beim Transport einzuhaltenden Vorschriften. Verpackungen für ansteckungsgefährliche Stoffe der Gefahrgutklasse 6.2 – Kategorie A müssen beispielsweise aus einem wasserdichten Primärgefäß, einer wasserdichten Sekundärverpackung und einer starren Außenverpackung bestehen (Verpackungsvorschrift P620). Darüber hinaus muss die Primär- oder Sekundärverpackung einer Druckdifferenz von 95 kPa und Temperaturen von -40 bis 55 °C ohne Undichtheiten standhalten und das gesamte Versandstück einen Falltest aus 9 m Höhe unbeschadet überstehen und entsprechend Kapitel 6.3 ADR/RID zugelassen sein.

Zum Nachweis, dass eine Gefahrgutverpackung den rechtlichen Sicherheitsnormen entspricht, wird sie umfangreichen Bauartprüfungen unterzogen. Hierzu zählen die Fallprüfung, die Wasseraufnahme der Außendecke der Wellpappe (COBB 1800-Test) sowie das Prüfen des Durchstoßwiderstands, der Berstfestigkeit oder des Stapeldrucks. Erst dann erhält sie eine UN-Zulassungsnummer und darf in Serie hergestellt und an Kunden ausgeliefert werden. Die Tests werden von Prüfstellen durchgeführt, die in Deutschland von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen worden sind.

Begrenzte Mengen: Vorteil oder Risiko?

Der Gesetzgeber erleichtert den Transport bestimmter gefährlicher Güter, wenn es sich dabei um begrenzte Mengen (LQ) handelt. Ob die LQ-Regel greift, hängt vom Volumen oder der Masse je Innenverpackung sowie von der Bruttomasse der Gesamtverpackung ab, die 30 kg nicht überschreiten darf. Sind die Voraussetzungen erfüllt, gelten besondere Vorschriften. Im Gegensatz zu UN-zugelassenen Gefahrgutverpackungen unterliegen LQ-Verpackungen lediglich den allgemeinen Bestimmungen des ADR/RID und benötigen keine Zulassung. Einzig das erfolgreiche Bestehen des COBB 1800-Tests muss nachgewiesen sein. Hierbei darf die Außendecke der Wellpappe innerhalb von 30 min maximal 155 g Wasser/m2 aufnehmen.

Zwar gewinnen die in der Pharmaindustrie tätigen Firmen durch die gelockerten Vorschriften einen gewissen Spielraum, welche Verpackung sie einsetzen können. Doch der Preis dafür ist ein hohes Maß an (Rechts-) Unsicherheit, insbesondere weil sich die Vorschriften häufig ändern. Das zeigen zahlreiche Anfragen betroffener Firmen. Hinzu kommt: Im LQ-Bereich ist der Versender – also Hersteller, Labor, Apotheke oder Zulieferer – für die Qualität der Verpackung verantwortlich. Er ist haftbar, wenn beispielsweise ein toxischer Stoff entweicht, weil die Verpackung nachweislich nicht für den Transport geeignet war. Viele Unternehmen verwenden daher die vergleichsweise teuren UN-zugelassenen Gefahrgutverpackungen, weil die an der Lieferkette Beteiligten, vom Absender über den Transporteur bis zum Empfänger, auf Nummer Sicher gehen wollen oder aber nicht wissen, dass die LQ-Regelungen greifen.

Bauartprüfung „light“ schafft Sicherheit

Spezielle LQ-Verpackungen schaffen Sicherheit; denn sie erfüllen deutlich mehr Qualitätsstandards als das gesetzlich geforderte Mindestmaß in diesem Bereich. So hat ein Verpackungshersteller einen Prüfumfang entwickelt, der über den vorgeschriebenen COBB 1800-Test hinausgeht. Die LQ-Verpackungen werden in der unternehmenseigenen und von der BAM anerkannten Prüfstelle umfänglichen Tests unterzogen, die sich an die Bauartprüfung von Gefahrgutpackungen anlehnen. Geprüft werden die Festigkeit und Transportstabilität (Berstfähigkeit, Durchstoßwiderstand, teilweise auch Kantenstauchwiderstand, sowie Stapelstauchwiderstand (Box Compression Test) der versandfertigen Verpackung. Sogar die Fallprüfung wird durchgeführt, da sie ein wichtiger Indikator für die Leistungsfähigkeit der Verpackung ist. Hierbei wird jedoch auf die Konditionierung der Innenverpackungen aus Kunststoff verzichtet und nur der Fall auf eine Ecke der Verpackung durchgeführt. Die Mindestfallhöhe orientiert sich an den Prüfanforderungen für die Verpackungsgruppe III, beträgt also 0,8 m. Alle Ergebnisse werden in einem Prüfbericht festgehalten. Damit ist jederzeit nachvollziehbar, wie leistungsfähig die LQ-Verpackung tatsächlich ist. Der Anwender kann verlässlich seiner Verantwortung nachkommen, ohne eine UN-zugelassene Verpackung verwenden zu müssen.

Neue Wellpappqualität aus Recyclingfasern

Das wirklich Neue an den LQ-Verpackungen sind jedoch nicht nur die dokumentierten Qualitätstests, sondern auch das Material. Für den preissensiblen LQ-Markt wurden spezielle Wellpappqualitäten entwickelt, die aus Papiersorten mit reduziertem Frischfaseranteil oder komplett aus Recyclingfasern hergestellt sind. Sie sind nachhaltiger und kostengünstiger als die konventionell verwendeten Kraftlier-Papiere, die aus chemisch aufgeschlossenen Frischfasern bestehen.

Ein Knackpunkt bei der Entwicklung der nachhaltigen Wellpappsorten war das Erreichen der geforderten technischen Werte. Für Papiere, die teilweise oder komplett aus Recyclingfasern bestehen, stellen die Prüfverfahren, und hier insbesondere die Wasseraufnahme nach Cobb 1800, eine große Herausforderung dar. Den Cobb 1800-Test konnten bisher nur die vergleichsweise teuren Kraftliner-Papiere bestehen. Gelöst wurde die Aufgabe über die Materialzusammensetzung und eine besondere Leimung. Die speziellen LQ-Wellpappqualitäten erfüllen dadurch nicht nur sämtliche Sicherheitsstandards, sondern erreichen darüber hinaus sogar noch bessere Cobb-Werte als Kraftliner-Papiere. In Bezug auf die Stapelfähigkeit können sich die neuen Sorten auch sehen lassen. Die erzielten Werte sind absolut vergleichbar. Vor allem der Versandhandel für Chemikalien fragt das Angebot stark nach.

Für einige ein- und zweiwellige LQ-Sorten, die besonders häufig eingesetzt werden, gibt es darüber hinaus von der BAM zugelassene Bauartreihen. Damit sollen die Vorteile im LQ-Bereich auch für ausgewählte UN-zugelassene Verpackungen verfügbar werden.

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