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Auch die EU will seine Mitgliedsstaaten mit einer Impfstoff-Option absichern. (Bild: Yvonne Bogdanski – Fotolia)

Die Vereinbarung erlaubt der Kommission, den Impfstoff anzukaufen sowie an Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu spenden oder an andere Länder in Europa weiterzugeben. Mit dem Vertrag verfügt die Kommission über die Grundlagen für einen vertraglichen Rahmen für den Ankauf von 300 Mio. Dosen des Impfstoffs von Astrazeneca im Namen aller EU-Mitgliedstaaten, sobald der Impfstoff nachweislich sicher und gegen Covid-19 wirksam ist, wobei eine Option auf weitere 100 Millionen Dosen besteht. Mit anderen Impfstoffherstellern steht die Kommission noch in ähnlichen Verhandlungen. Wie am 31. Juli bzw. am 13. August vermeldet, waren bereits Sondierungsgespräche mit Sanofi-GSK und mit Johnson & Johnson positiv verlaufen.

Impfstoff bereits in Phasen II/III

Der Impfstoffkandidat von Astrazeneca hat bereits die Phasen II/III mit umfangreichen klinischen Prüfungen am Menschen erreicht, nachdem die Ergebnisse der Phasen I/II hinsichtlich Sicherheit und Immunogenität vielversprechend waren. Die Entscheidung für diesen Impfstoff beruht nach Angaben der Kommission neben anderen Faktoren auf einer fundierten wissenschaftlichen Grundlage, der eingesetzten Technologie (ein nicht-replikativer auf einem rekombinanten Schimpansen-Adenovirus (ChAdOx1) basierender Impfstoff), der raschen Auslieferung im großen Maßstab, den Kosten, der Risikoteilung, der Haftung und der ausreichenden Produktionskapazität für eine Belieferung der gesamten EU.

Von der Leyen: „Erster konkreter Eckpfeiler“

Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission, erklärte: „Die intensiven Verhandlungen der Europäischen Kommission zeitigen nach wie vor Ergebnisse. Die heutige Vereinbarung ist der erste konkrete Eckpfeiler der Impfstoffstrategie der Europäischen Kommission. Diese Strategie wird uns in die Lage versetzen, den Europäerinnen und Europäern sowie unseren Partnern auf anderen Kontinenten künftige Impfstoffe zur Verfügung zu stellen.“ DieVereinbarung wird aus dem Soforthilfeinstrument finanziert, das eigene Mittel für die Schaffung eines Portfolios potenzieller Impfstoffe mit unterschiedlichen Profilen und von verschiedenen Herstellern vorsieht.

Die Regulierungsprozesse sollen flexibel, aber dennoch solide sein. Die Kommission wolle gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der Europäischen Arzneimittel-Agentur die im Rechtsrahmen der EU bestehenden Spielräume nutzen, um die Zulassung zu beschleunigen und für eine rasche Verfügbarkeit erfolgreicher Impfstoffe gegen Covid-19 zu sorgen. Dazu gehört auch ein beschleunigtes Zulassungsverfahren und Flexibilität in Bezug auf Kennzeichnung und Verpackung. (jg)

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