Die Bundesregierung geht für die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) für 2023 von einem voraussichtlichen Defizit in Höhe von 17 Mrd. Euro aus. Daher hat das Kabinett am gestrigen Mittwoch einen Gesetzentwurf beschlossen. Mit dem sogenannten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz soll ein starker Anstieg der Zusatzbeitragssätze für die Versicherten im kommenden Jahr verhindert werden.
Neben Maßnahmen wie der Erhöhung des Bundeszuschusses und der Gewährung eines unverzinslichen Darlehens für die GKV, will die Bundesregierung auch die Pharmaindustrie an der Stabilisierung der Krankenkassen beteiligen.
So ist in dem Gesetzesentwurf ein um 5 Prozentpunkte erhöhter Herstellerabschlag insbesondere für patentgeschützte Arzneimittel vorgesehen. Mit der Reform des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (Amnog) ist außerdem die Preisregulierung neuer Medikamente betroffen. So sollen „mittelfristig wirkende strukturelle Änderungen der Preisbildung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen und ergänzenden Maßnahmen“ zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs führen. Der Entwurf sieht außerdem eine Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 Euro auf 2 Euro je Arzneimittelpackung vor (auf zwei Jahre befristet). Außerdem soll das Preismoratorium bei Arzneimitteln bis Ende 2026 verlängert werden.
VFA kritisiert Gesetzesentwurf
Der Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) kritisierte in einer Stellungnahme den Kabinettsbeschluss für das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz deutlich. Mit der Entscheidung steuere „die Bundesregierung weiter unbeirrt auf eine Schwächung des Pharmastandorts und der Gesundheitsversorgung in Deutschland zu“, so der Branchenverband.
„Das Gesetz ist für die in Deutschland tätigen forschenden Pharmaunternehmen eine Zäsur. Anstatt die Industrie als Schlüsselbranche für den Standort zu begreifen, soll sie mit Sanierungsbeiträgen Löcher in den Finanzen des deutschen Gesundheitssystems stopfen“, kommentierte Verbandspräsident Han Steutel. „Dabei leistet unsere Industrie bereits heute einen großen Beitrag zur Stabilisierung der GKV-Finanzen“. Der Beitrag der Branche belaufe sich durch Festbeträge, Amnog-Rabatte, Zwangsabschläge und Individualrabatte heute bereits auf rund 21 Mrd. Euro, rechnet der Verband vor. Zudem federten die Unternehmen aktuell die enormen Preissteigerungen bei Zulieferungen und Energie ab. Denn anders als andere Branchen könnten sie diese Kosten fast nicht an die Verbraucher weitergeben; denn das bestehende Preismoratorium wie auch die Amnog-Regelungen frören die Preise nahezu ein.
Der Entwurf entziehe der Industrie Mittel für Investitionen in Forschung und Produktion in Milliardenhöhe. Außerdem sollen ohne Not, geradezu im Vorbeigehen, tiefe Eingriffe in das bewährte und eingeübte Preisbildungssystem des Amnog erfolgen, ohne ihre Konsequenzen auf die Verfügbarkeit von innovativen Medikamenten abzuwägen. Im Arzneimittelbereich sollten jenseits der etablierten wissenschaftlichen Evidenz tiefgreifende Änderungen in der Preisfindung durch das Amnog-Verfahren zugunsten der Krankenkassen vorgenommen werden: eine Absenkung der Umsatzschwelle für Orphan Drugs, ein zusätzlicher Kombinationsabschlag, eine rückwirkende Erstattung ab dem siebten Monat bis hin zu neuen Vorgaben für die Erstattungsbetragsfindung.
Jede dieser Änderungen ist für sich genommen schon gravierend, so der VFA. Und im Zusammenspiel entfalteten sie darüber hinaus noch eine kumulative Wirkung. Gemeinsam mit der vorgesehenen neuen Zwangsabgabe für Innovationen werden bei einzelnen Präparaten zusätzliche Preisabschläge von mehr als 30 % eingeführt. „Pharmazeutische Innovationen und Investitionen in Deutschland sind dadurch für die kommenden Jahre gefährdet“, mahnte Steutel.
Auch gibt er zu bedenken, dass Unternehmen neu überlegen müssten, ob und welche ihrer innovativen Medikamente sie unmittelbar nach europäischer Zulassung in Deutschland auf den Markt bringen, wenn die Regeln der Preisfindung so gegen sie verschoben werden. „Mit dem Gesetz bleiben die Probleme in der Finanzierung ungelöst. Die Finanzprobleme der GKV erfordern jedoch eine nachhaltige Strukturreform und keine kurzsichtigen, innovationsfeindlichen ad-hoc-Maßnahmen“, erklärte Han Steutel.
Das GKV-Finanzierungsgesetz wurde in der hier vorgestellten Form vom Bundeskabinett beschlossen und kommt nach der Sommerpause in den Deutschen Bundestag. Die Ergebnisse der Beratungen standen zu Redaktionsschluss noch nicht fest.
Entscheider-Facts
- Mit dem sogenannten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz will die Bundesregierung einen starken Anstieg der Zusatzbeitragssätze für die Versicherten im kommenden Jahr verhindern.
- Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen könnten die Pharma-Industrie in Milliardenhöhe belasten.
- Der Pharmaverband VFA kritisierte den Gesetzentwurf daher deutlich.