Arzneimittelrecht: Tabletten mit Paragraph

(Bild: nmann77 - Fotolia)

Das Gericht urteilte, Johnson & Johnson sowie dessen Tochter Janssen seien durch irreführende Vermarktung von opioidhaltigen Schmerzmitteln und unzureichende Aufklärung über mögliche Suchtrisiken mitverantwortlich für die derzeitige Opioid-Krise in den USA. Dort sterben täglich rund 130 Menschen an den Folgen einer Opioid-Sucht. Die weite Verbreitung opioidhaltiger Schmerzmittel fördert Abhängigkeiten, die Patienten dann häufig zu anderen Opioiden wie Heroin und Fentanyl treibt.

Prozesse gegen Pharmafirmen, die solche Medikamente herstellen und vermarkten, laufen in mehr als 40 US-Staaten. Das Urteil über „Gefährdung der öffentlichen Gesundheit“ in Oklahoma könnte nun zum Präzendenzfall werden: „Wir haben bewiesen, dass Johnson & Johnson seine milliardenschweren Produkte aus Profitgier und auf dem Rücken leidender und unschuldiger Menschen geschaffen hat“, zitiert tagesschau.de den Generalstaatsanwalt von Oklahoma, Mike Hunter.

Entscheidung „fehlerhaft“

Der Pharmakonzern widersprach dem Urteil heftig und kündigte umgehend Berufung an: „Janssen hat die Opioid-Krise in Oklahoma nicht verursacht, und weder die Fakten noch das Gesetz stützen dieses Ergebnis“, so Michael Ullmann, Executive Vice President, General Counsel, Johnson & Johnson. Die Entscheidung sei „fehlerhaft“, heißt es in der entsprechenden Mitteilung des Konzerns. Die zwei von Janssen entwickelten Opioide Duragesic und Nucynta seien von der FDA zugelassen und mit klaren Informationen auf FDA-konformen Etiketten versehen. Der Konzern sei in allen Schritten gesetzeskonform vorgegangen und sieht deshalb gute Chancen auf Erfolg in einer Berufung.

Die größten Pharmaunternehmen der Welt

Johnson & Johnson bezeichnet die Opioid-Krise als ein gesellschaftliches Gesundheitsproblem, das auch eine Antwort des öffentlichen Gesundheitswesens erfordere. Das Unternehmen sagte außerdem betroffenen Patienten und deren Angehörigen Unterstützung zu. Gleichzeitig bekräftigte der Konzern, das Urteil habe keinen bindenden Charakter für andere Gerichte und Prozesse in der Angelegenheit. Man sei aber weiterhin offen, sich in solchen Verfahren auch außergerichtlich zu einigen. Der Aktienkurs von Johnson & Johnson stieg nach dem Urteil deutlich an, offenbar aus Erleichterung der Anleger: Staatsanwalt Hunter hatte ursprünglich eine Strafe von mehr als 17 Mrd. US-Dollar gefordert. (ak)

 

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