Serialisierung: EU-Fälschungsrichtlinie für Arzneimittel veröffentlicht
Mit Verzögerung wurde die delegierte Verordnung (EU) 2016/161 zur Umsetzung für Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (daniel sainthorant / fotolia)

Mit Verzögerung wurde die delegierte Verordnung (EU) 2016/161 zur Umsetzung für Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (daniel sainthorant / fotolia)

Dies ist ein wichtiger Tag für den Patientenschutz. Deutschland soll auch weiterhin zu den sichersten Märkten für Arzneimittel gehören. Für die Umsetzung der Sicherheitsmerkmale läuft ab jetzt die Uhr“, erklärte Dr. Reinhard Hoferichter, Vorstandssprecher von Securpharm, der Stakeholder-Organisation, die ein System für die Echtheitsprüfung von Arzneimitteln in Deutschland aufbaut. Wichtige Eckpunkte der Fälschungsschutzrichtlinie sind getrennte Datenbanken für pharmazeutische Unternehmen und Apotheken sowie das End-to-End-Überprüfungssystem. Dabei erzeugt der pharmazeutische Unternehmer bei der Fertigung des Arzneimittels die individuelle Seriennummer, die jede Packung zum Unikat macht und die von Großhandel und Apotheke künftig auf ihre Echtheit geprüft werden soll.
Hier die deutsche Version der Verordnung zum Nachlesen. Weitere Artikel zum Thema finden Sie in den folgenden Links:

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