Die Behörde bezeichnet das Ergebnis als „übereinstimmend mit den Schlussfolgerungen wissenschaftlicher Überprüfungen aus vielen anderen Ländern und Bundesbehörden.“ Auch das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte Glyphosat als nicht krebserregend eingestuft und eine entsprechende Empfehlung an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ausgesprochen. Die EFSA sowie die Risikobewertungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten stimmen mit der Bewertung überein, ebenso wie entsprechende Behörden aus Kanada, Australien, Japan, Neuseeland und der Weltgesundheitsorganisation WHO. Glyphosat ist der in den USA am meisten verwendete Herbizid-Wirkstoff und „wird seit Jahrzehnten untersucht“, betont die EPA. Es wird dort bei mehr als 100 Nutzpflanzen eingesetzt.
Streit um „sachgemäßen Umgang“
Glyphosat-haltige Herbizide stehen derzeit weltweit in der Kritik, insbesondere die unter der Marke Roundup vertriebenen Mittel des US-Herstellers Monsanto. Der Bayer-Konzern kämpft nach der Übernahme von Monsanto mit über 13.000 Klagen allein in den USA, in denen das Krebsrisiko durch den Wirkstoff und die entsprechenden Mittel eine entscheidende Rolle spielt. Strittig ist auch, inwiefern Monsanto die Anwender über den sachgemäßen Umgang und mögliche Risiken aufgeklärt hat. Neben möglichen Gesundheitsrisiken für den Menschen sind außerdem die Gefahren für Umwelt und Artenvielfalt aufgrund von Glyphosat ein wichtiger Diskussionspunkt. Der Einsatz von Breitband-Herbiziden senkt die Artenvielfalt von Pflanzen und mindert das Nahrungsangebot für Insekten. Glyphosat steht außerdem im Verdacht, auch direkt schädlich für Bienen zu sein.
In der Diskussion um das Mittel hat Bayer auf seiner Transparenzplattform öffentlichen Zugang zu den eigenen Studien zum Thema ermöglicht. Das BfR befindet sich derzeit in einer rechtlichen Auseinandersetzung um grundsätzliche Fragen des Urheberrechts bei den wissenschaftlichen Arbeitsergebnissen des Instituts, insbesondere einer bislang unveröffentlichten Stellungnahme zur Monographie der Internationalen Krebsforschungsagentur IARC über Glyphosat. Im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes will die Behörde aber Antragstellern elektronischen Zugang zu dieser Stellungnahme gewähren. (ak)