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Mit den bestehenden Hygienemaßnahmen sei man bereits gut für die Corona-Pandemie aufgestellt, meint der Lebensmittelverband. (Bild: Ivan Traimak − AdobeStock)

Begründet wird dies mit den unabhängig vom Coronavirus bestehenden hohen Hygiene- und Sicherheitsstandards in Lebensmittelunternehmen sowie dem Umstand, dass Lebensmittel nicht mit der Übertragung des Coronavirus in Verbindung stünden. Dr. Sieglinde Stähle aus der Wissenschaftlichen Leitung des Lebensmittelverbands erläutert: „Wir sind davon überzeugt, dass die Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft aufgrund der ohnehin bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen und ihres hohen Verantwortungsbewusstseins für Mitarbeiter und Verbraucher im erheblichen Umfang bereits jetzt die gebotenen Pandemie-Schutzmaßnahmen leisten. Schließlich geht es auch um die Aufrechterhaltung der eigenen Betriebsfähigkeit. Das heißt, dass die bestehenden Hygiene- und Reinigungskonzepte, die im Rahmen der Eigenkontrollen bereits in den Betrieben implementiert sind, auch in der aktuellen Situation bei konsequenter Anwendung ausreichen.“

Der Verband gibt deshalb auch den Gesundheitsbehörden zu bedenken, dass verschärfe Auflagen für Lebensmittelbetriebe, die zu einem unverhältnismäßigen Mehreinsatz von Schutzausrüstungen und Verbrauch von Desinfektionsmitteln führen, unnötig zur Ressourcenknappheit dieser Produkte in anderen Bereichen beitragen würden.

Bestehende Hygienemaßnahmen reichen aus

Beispielsweise das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und auf europäischer Ebene die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) habe bestätigt, dass bei der Herstellung von Lebensmitteln und dem Umgang mit verpackten oder unverpackten Lebensmitteln auf allen Stufen der Lebensmittelkette die üblichen Hygienemaßnahmen auch im Hinblick auf die Verhinderung einer Ausbreitung von Coronaviren grundsätzlich ausreichen. Dr. Stähle erklärt: „Es sind insbesondere die allgemeinen Regeln der Hygiene wie regelmäßiges, intensives Händewaschen und das Fernhalten der Hände aus dem Gesicht, zu beachten“.

Da es zudem keine Indizien dafür gibt, dass Lebensmittel oder Trinkwasser mit der Übertragung des Coronavirus in Verbindung stehen, müssten aus Sicht der Lebensmittelsicherheitsbehörden keine zusätzlichen bzw. weitergehenden Maßnahmen wie das Tragen von Mundschutz, das Tragen von Handschuhen oder ein verstärkter Einsatz von Desinfektion getroffen werden. In jedem Fall sei das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder von Handschuhen am Arbeitsplatz in einem Lebensmittelbetrieb als Teil der Arbeitsbekleidung zu sehen und obliege der Verantwortung des Lebensmittelunternehmers.

Argumentationshilfe gegen erhöhte Auflagen

Vor dem Hintergrund, dass immer mehr Bundesländer aktuell dabei sind, Regeln zum Tragen von textilen Mund-Nasen-Bedeckungen im öffentlichen Raum zu erlassen, stelle sich auch zunehmend die Frage nach entsprechenden Erfordernissen in Lebensmittelunternehmen. Der Lebensmittelverband hat eine Argumentationshilfe erstellt, die sich zum einen mit der Frage zusätzlichen Personal-Schutzmaßnahmen wie Mund-Nasen-Bedeckungen sowie mit Maßnahmen bei Covid-19-Verdachtsfällen, Erkrankten sowie deren Kontaktpersonen in Betrieben der Lebensmittelwirtschaft beschäftigt. Darin erklärt der Verband unter anderem die Erfordernisse zusätzlicher Schutzmaßnahmen wie Arbeitsbekleidung und Personalhygiene, Schutz gegen Covid-19-Ansteckung am Arbeitsplatz, verschiedene Arten von Mund-Nasen-Schutz (MNS) und ihre Wirkung sowie die Funktion von (Einweg-)Handschuhen.

Das Dokument soll in erster Linie Lebensmittelunternehmern als Arbeitgebern und den Gesundheitsbehörden als sachliche Bezugsgrundlage für verhältnismäßige Entscheidungen und Gefährdungsbeurteilungen dienen. Es steht hier zum Download bereit. (jg)

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