Das Life-Science-Unternehmen Ticeba hat die Erlaubnis nach § 20c des Arzneimittelgesetzes erhalten. Um den Änderungen am Arzneimittelgesetz gerecht zu werden, implementierte Gempex in dem Unternehmen ein Qualitätssicherungssystem.
Nach den Vorgaben der Guten fachlichen Praxis (GFP) muss Ticeba alle qualitätsrelevanten Prozesse in schriftlichen Verfahrensanweisungen beschreiben, denn neue Richtlinien im Gewebegesetz betreffen auch das Heidelberger Unternehmen. Es hat ein Verfahren entwickelt, mit dem Hautzellen aus Hautbiopsien gewonnen und eingelagert werden können, um daraus später Stammzellen zu isolieren. Ingenieure und Naturwissenschaftler von Gempex unterstützen die Firma nun bei der Implementierung eines Qualitätssicherungssystems zu GFP, so dass Ticeba die Erlaubnis nach §20c ermöglicht wurde.