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Strom zum Eigenverbauch aus KWK-Anlagen erhält mit dem neuen Gesetz wieder einen Rabatt auf die EEG-Umlage. (Bild: bluedesign - AdobeStock)

  • Bundesregierung und EU konnten sich lange nicht darauf einigen, den EEG-Rabatt für Eigenstrom aus hocheffizienten KWK-Anlagen zu verlängern. Dieser war daher 2018 ersatzlos entfallen.
  • Das neue Energiesammelgesetz führte zum 1. Januar 2019 nun die Privilegierung in weiten Teilen wieder ein. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten den Rabatt auch rückwirkend für 2018.
  • Es gelten jedoch Ausnahmen für KWK-Anlagen mit einer installierten elektrischen Leistung zwischen 1 und 10 MW. Hier wird der Rabatt nur in bestimmten Fällen gewährt.

Nachdem der Gesetzgeber die Förderung von hocheffizienten KWK-Anlagen zunächst nicht wie versprochen über 2017 hinaus verlängerte, fand sich kurz vor Weihnachten 2018 doch noch eine Lösung. Einige Anlagenbetreiber gehen bei der neuen Regelung allerdings leer aus.

Energieeffizienz ist neben erneuerbaren Energien das zweite Schlagwort der Energiewende. Das Bundeswirtschaftsministerium hat sich gar den Slogan „Efficiency first“ auf die Fahnen geschrieben. KWK-Anlagen sind hierzu ein wichtiger Schlüssel – ob sie nun mit fossilen oder aber erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Die Anlagen produzieren gleichzeitig – also gekoppelt – Elektrizität und Wärme und erreichen damit deutlich höhere Wirkungsgrade als ungekoppelte Anlagen: Während in konventionelle Kraftwerken zwischen 40 und 70 % der Primärenergie ungenutzt verloren gehen, ist es bei modernen KWK-Anlagen höchstens ein Fünftel. „Die effiziente Stromgewinnung mit KWK ist eine wichtige Säule der Energiewende,“ meint daher auch Utz Tillmann, Hauptgeschäftsführer des VCI. Vor allem die chemisch-pharmazeutische Industrie nutzt KWK-Anlagen gerne, da ihre energieintensiven Prozesse dankbare Abnehmer sowohl für den erzeugten Strom als auch für die Wärme sind.

EEG-Rabatt 2018 ersatzlos entfallen

Dies hat sich auch seit dem 1. August 2014 nicht grundsätzlich geändert: Für neu errichteten Anlagen galt seit diesem Datum, dass auch auf Strom zum Eigenverbrauch die EEG-Umlage zu entrichten ist. Betreiber von hocheffizienten KWK-Anlagen erhielten allerdings einen Rabatt, der die Umlage zunächst auf 30 und später auf 40 % reduzierte. Damit konnten die meisten Betreiber leben. Seit Anfang 2018 ist es mit dem Privileg jedoch vorbei: Die EU-Kommission sah eine „Überförderung“ von KWK-Anlagen und ließ eine Ausnahmegenehmigung zum Ende 2017 einfach auslaufen. Eine Reihe von hocheffizienten KWK-Neuanlagen in der Industrie waren damit quasi über Nacht unwirtschaftlich geworden waren. „Viele Unternehmen unserer Branche haben im Vertrauen auf die Regelung erhebliche Investitionen in hochmoderne KWK-Anlagen getätigt. Dieses Vertrauen wird nun bitter enttäuscht“, erklärte VCI-Hauptgeschäftsführer Tillmann im Mai 2018 gegenüber dem Handelsblatt.

Offensichtlich sah auch das Bundeswirtschaftsministerium sich in seinem Ziel bedroht, den Anteil von KWK-Anlagen an der Gesamtstromerzeugung von derzeit etwa 18 % deutlich zu erhöhen. Das Thema erhielt direkt nach der langwierigen Regierungsbildung im März 2018 höchste Priorität: Schnellstmöglich sollte eine Einigung mit der EU gefunden werden, das „100-Tage-Gesetz“ noch vor der Sommerpause verabschiedet sein. Trotz eines sich im Mai andeutenden Kompromisses, gestalteten sich die Verhandlungen über das Gesetz offenbar schwierig. Spätestens nachdem dieses zum nächsten angekündigten Termin im September 2018 immer noch nicht verabschiedet war, machte sich auch unter den Chemieunternehmen Nervosität breit. „Die Firmen haben seit Monaten auf das Energiesammelgesetz gewartet und dürfen nicht länger hingehalten werden. Sie müssen wegen der Unsicherheit wichtige Investitionen in ihren Kraftwerkspark aufschieben“, warnte Tillmann vom VCI. Die Statistiken des Bundesamts für Wirtschaft und Außenkontrolle geben ihm recht: Die Zulassungen von KWK-Anlagen gingen 2018 – von einem ohnehin schon niedrigen Stand im Jahr zuvor – um fast 30 % zurück. Besonders betroffen waren größere Anlagen mit einer elektrischen Leistung über 500 kW: 2018 wurden lediglich sieben neue zugelassen, 2017 waren es immerhin noch 52 gewesen.

Blockheizkraftwerk

KWK-Anlagen kommen in vielen energieintensiven Unternehmen zum Einsatz. ( Bild: Gerd - AdobeStock)

Neues Gesetz schützt Betreiber – mit einigen Ausnahmen

Diese Zahlen könnten 2019 wieder ansteigen. Am 17. Dezember 2018 hat der Bundestag das sogenannte Energiesammelgesetz verabschiedet, das unter anderem Änderungen für KWK-Anlagen und die EEG-Umlage vorsieht: Insbesondere ist ab 2019 die EEG-Umlage für Strom aus den meisten hocheffizienten KWK-Neuanlagen wieder auf 40 % begrenzt. Besonders erfreulich für die Betreiber: Diese Regelung gilt auch rückwirkend für 2018. Nach Einschätzung des VCI hat der Gesetzgeber damit „quasi in letzter Minute“ verhindert, dass Unternehmen geplante Investitionen einschränken oder sogar ganz absagen.

Eine Ausnahme gilt allerdings für Anlagen mit einer installierten elektrischen Leistung zwischen 1 und 10 MW und mehr als 3.500 Vollbenutzungsstunden im Jahr – für diese entfällt die Privilegierung. Anlagen in dieser Größenordnung sind gerade in der chemisch-pharmazeutischen Industrie verbreitet. Der VCI hatte sich daher auch für eine höhere Schwelle bei 2 MW eingesetzt. Vielen Unternehmen kommt allerdings eine Ausnahme von der Ausnahme zugute: Immer eine Privilegierung erhalten nämlich Betreiber aus besonders „stromkostenintensiven Branchen“. Dies gilt beispielsweise für die Herstellung pharmazeutischen Grundstoffen, Kunststoff-Verpackungen oder Fruchtsäften. Nicht dazu zählen hingegen die Produktion von pharmazeutischen Spezialitäten oder Duftstoffen sowie die Milchverarbeitung.

Das Bundeswirtschaftsministerium geht davon aus, dass insgesamt 98 % der hocheffizienten KWK-Anlagen ihre bis 2017 geltende Privilegierung behalten werden. Demnach würden nur etwa 200 der etwa 10.000 KWK-Anlagen aus der Förderung fallen. Der VCI lobte daher auch die gefundene Regelung: „Das Energiesammelgesetz ist ein Beispiel dafür, dass gute Politik sinnvolle Investitionen ermöglichen kann.“ Der Verband begrüßte außerdem, dass der Gesetzgeber das sogenannte KWK-Gesetz von 2022 bis 2025 verlängert hat. Dieses fördert KWK-Strom, das ins öffentliche Stromnetz eingespeist, also nicht vom Anlagenbetreiber selbst verbraucht wird. Die Hängepartie für KWK-Betreiber dürfte daher 2019 vorerst beendet sein.

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