Blick auf einen Waldweg mit Bäumen links und rechts

Zukünftig müssen Unternehmen, die ihre Waren in der EU verkaufen wollen nachweisen, dass kein Wald während der Produktion beschädigt wurde. (Bild: Bernd Wolf - Fotolia)

Unternehmen sollen durch das Gesetz zukünftig dazu verpflichtet werden eine sogenannte Sorgfaltserklärung abzugeben, dass ihre auf dem EU-Markt verkauften Produkte weltweit keine Waldschädigung verursacht haben. Die Regelung schließt nicht grundsätzlich Länder oder Rohstoffe aus – Unternehmen dürfen jedoch ihre Waren ohne die Erklärung nicht mehr in der EU verkaufen.

Die neue Vorschrift soll nicht nur für die Produkte Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja und Holz selbst gelten, sondern auch für Waren, die diese Rohstoffe enthalten, mit ihnen gefüttert oder aus ihnen hergestellt wurden beispielsweise Leder, Schokolade oder Möbel. Die Abgeordneten fügten der Liste außerdem Kautschuk, Holzkohle, bedruckte Papierprodukte und eine Reihe von Palmölderivaten hinzu. Zudem erweiterte das Parlament die Definition der Waldschädigung, die jetzt auch die Umwandlung von Primärwäldern oder natürlich nachwachsenden Wäldern in Plantagenwälder oder andere bewaldete Flächen sowie die Umwandlung von Primärwäldern in gepflanzte Wälder umfasst.

Das Gesetz soll ebenfalls dafür sorgen, dass Unternehmen die einschlägigen Rechtsvorschriften des Produktionslandes, einschließlich der Menschenrechte, einhalten und die Rechte der betroffenen indigenen Völker respektieren.

Wie wird die Einhaltung des EU-Gesetzes überprüft?

Die zuständigen EU-Behörden sollen Zugang zu den von den Unternehmen zur Verfügung gestellten Informationen, wie den Geokoordinaten, erhalten und Kontrollen durchführen. Sie können beispielsweise mit Hilfe von Satellitenüberwachungsinstrumenten und DNA-Analysen überprüfen, woher die Produkte stammen.

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Die Kommission plant, innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Verordnung, die Länder oder Teile davon in niedrige, Standard- oder hohe Risiken einzuteilen – der Anteil der Kontrollen bei den Marktteilnehmern wird sich nach der Risikostufe des Landes richten: 9 % für hohe Risiken, 3 % für Standardrisiken und 1 % für niedrige Risiken. Bei Ländern mit hohem Risiko müssen die Mitgliedstaaten ebenfalls 9 % des Gesamtvolumens kontrollieren.

Welche Sanktionen erwarten Unternehmen bei Nicht-Einhaltung?

Bei Nicht-Einhaltung des Gesetzes sollen Geldbußen mit einem Höchstbetrag von mindestens 4 % des gesamten Jahresumsatzes des jeweiligen Unternehmens in der EU verhängt werden.

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