
(Bild: nmann77 - Fotolia)
Fresenius hatte die im April 2017 mit dem Generikahersteller geschlossene Übernahmevereinbarung gekündigt, weil Akorn mehrere Vollzugsvoraussetzungen nicht erfüllt hat. So hatte die von Fresenius eingeleitete, unabhängige Untersuchung unter anderen schwerwiegende Verstöße gegen FDA-Vorgaben zur Datenintegrität bei Akorn zu Tage gefördert. Akorn hatte daraufhin Klage auf Erfüllung beim Court of Chancery in Delaware erhoben. Das jetzt gefällte Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (ak)
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Fresenius Kabi Deutschland GmbH
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