Schädlinge, Prophylaxe und Bekämpfung
  • Jeder Lebensmittel- oder Pharmabetrieb muss in der Lage sein, die Dienstleistung Schädlingsbekämpfung in vollem Umfang bewerten und beurteilen zu können.
  • Bei der Schädlingsbekämpfung gibt es sehr unterschiedliche Möglichkeiten für die Sachkunde, deshalb gilt: Augen auf bei der Wahl des Dienstleisters!
  • Man muss mittels einer Gefahrenanalyse eruieren, zum einen welche(r) Schädling(e) zur Gefahr werden können und zum anderen, welche Schwachstellen der eigene Betrieb in Bezug auf Schädlinge aufweist.
  • Für die Dienstleistung „Schädlingsbekämpfung" sollte ein Vertrag gemacht werden, bei dem alle Eventualitäten hinsichtlich Kosten und Schädlingsart einkalkuliert sind.
  • Der Gesetzgeber fordert mittlerweile auch Schädlingsprophylaxe, sodass die Verantwortlichen mit dem Thema Schädlinge, Prophylaxe und Bekämpfung  kontinuierlich konfrontiert werden.

Viele der Auftraggeber wissen überhaupt nicht, ob bei der Schädlingsbekämpfung eine wirklich professionelle, preiswerte und betriebsspezifische Leistung erbracht wird. Dabei ist dieses Wissensdefizit ein Spiel mit dem Feuer, denn insbesondere im Bereich Hygiene und Schädlingsbekämpfung tummeln sich eine Vielzahl selbst ernannter Fachleute auf dem Markt. Erschwerend hinzu kommt, dass es per Gesetz für Kammerjäger noch nicht einmal eine generelle Verpflichtung zur Sachkunde bzw. Ausbildung gibt. Die Forderung, das Thema Schädlinge und Kammerjäger in die Qualitätskontrolle einzubinden, gewinnt unter diesen Aspekten zunehmend an Bedeutung.

Was ist in puncto Schädlinge, Prophylaxe und Bekämpfung notwendig?

Das Thema Schädlingsprophylaxe und -bekämpfung ist heute mehr denn je eine Frage von maßgeschneiderten Konzepten. Eine Standardlösung, die für jeden Betrieb passt, kann und wird es hier nicht geben. Das heißt Erfolg, also keine nennenswerten Probleme mit Schädlingen, wird man nur dann haben, wenn man neben den schädlingsrelevanten Belangen auch alle betriebsspezifischen Eigenarten in dieses Konzept einbindet. Man muss mittels einer Gefahrenanalyse eruieren, zum einen welche(r) Schädling(e) zur Gefahr werden können und zum anderen, welche Schwachstellen der eigene Betrieb in Bezug auf Schädlinge aufweist. Man muss ferner wissen, welche Monitorringsysteme es für welche Schädlinge und welche zeitgemäßen Bekämpfungsmaßnahmen es mittlerweile gibt. Fehlt dieses Wissen, kann man dem Dienstleister vorher nie exakt vorgeben, was im eigenen Hause zu tun ist. Denn jeder Kammerjäger hat ohne exakte Vorgaben die Möglichkeit, eine nach seinen Vorstellungen gebastelte Vorgehensweise bei der Prophylaxe und einer eventuellen Bekämpfung anzubieten. Ob diese aber den betriebsspezifischen Anforderungen und Bedürfnissen des jeweiligen Betriebes entsprechen, ist bei einer unprofessionellen Vorgehensweise nicht zwangsläufig. Problem in diesem Zusammenhang aber ist, dass die Verantwortlichen in den Lebensmittel- und Pharmabetrieben dieses in der Regel nicht erkennen.

Kosten und Vertrag für die Dienstleistung Schädlingsbekämpfung

Jede Dienstleistung hat ihren Preis, so auch diese. Nicht nur bei Produkten spielen Quantität und Qualität zur Preisfindung eine gewichtige Rolle, sondern auch bei Dienstleistungen. Frage ist, ob der Preis für die angebotene Leistung des Kammerjägers korrekt ist. Liegt der Preis für den Umfang der auszuführenden Maßnahmen zu niedrig und man erteilt den Auftrag, wird der Dienstleister vermutlich recht schnell merken, dass er zu niedrig angeboten hat und mit dem Preis nicht klar kommt. In den meisten Fällen fängt jetzt das Schludern und Schlampen an, um mit dem niedrigen Preis doch halbwegs klar zu kommen. Das Nachsehen haben die Auftraggeber. Liegt der Preis für den Umfang der durchzuführenden Maßnahmen zu hoch, hat man ebenso wieder das Nachsehen, dann bezahlt man nämlich zu viel. Wie aber will man, ohne dieses im vorigen Abschnitt erwähnte Wissen den Preis eines Angebotes bewerten? Das Auswerten solcher Angebote erfolgt dann in der Regel einzig über den Preis selbst, nicht aber über Preis im Verhältnis zur Leistung. Frage ist allerdings, ob man mit dieser Form der Auswertung auch den besten Anbieter ins Haus geholt hat oder eventuell nur einen „billigen Jakob“?

Ein Vertrag für die Dienstleistung Schädlingsbekämpfung ist sicher notwendig. Nachteilig ist allerdings, wenn der Vertrag vom Kammerjäger aufgesetzt wurde, was in der Branche die Regel bzw. die Norm ist. Eine Vielzahl von versteckten Kleinigkeiten können dem jeweiligen Lebensmittel- bzw. Pharmabetrieb eine Menge Kosten bescheren. So werden beispielsweise in einem solchen Vertrag fünf verschiedene Schädlinge aufgeführt. Tritt nun ein zusätzlicher, nicht im Vertrag festgehaltener Schädling auf, fallen dafür zusätzliche Kosten an. Oder es werden im Vertrag beispielsweise monatliche Serviceintervalle vereinbart. Fallen nun aber aufgrund einer Befallssituation zusätzliche Servicetermine an, werden diese separat berechnet, vielfach sogar mit heftigen Zuschlägen für Nacht- oder Wochenendeinsätzen. Oder aber es werden im Vertrag nur die Materialkosten für den monatlichen Service mit zwei Bediensteten in Ansatz gebracht. Fallen Bekämpfungsmaßnahmen mit höherem Material- und Personaleinsatz als vertraglich vorgesehen an, wird alles separat berechnet. Ein weiterer Punkt, der beachtet werden sollte, sind die Vertragslaufzeiten, sodass es bei langfristigen Verträgen ohne entsprechende Kündigungsklausel bei Unzufriedenheit Schwierigkeiten geben kann, aus dem Vertrag heraus zu kommen.

Welche Mindestvoraussetzungen kann man verlangen?

Nach wie vor benötigen Kammerjäger zum Durchführen ihrer Tätigkeiten nicht zwangsläufig eine Ausbildung. Eine richtige Ausbildung, wie man sie bei Kaufleuten oder im Handwerk kennt, gibt es mittlerweile, ist aber mehr oder weniger auf rein freiwilliger Basis. Darüber hinaus gibt es verschiedene Sachkundenachweise. Der Gesetzgeber schreibt aber eine Ausbildung bzw. solche Sachkunden aber nur dann vor, wenn Gefahrstoffe eingesetzt werden. Erschwerend hinzu kommt, dass es selbst bei diesen Sachkundenachweisen viele verschiedene Möglichkeiten gibt, die von einem halbwegs umfassenden Sachkundenachweis bis hin zu einer sogenannten Schmalspursachkunde reicht. Doch Vorsicht, denn hier hat der Gesetzgeber, bewusst oder unbewusst, Lücken gelassen. Erstens sind viele der heutigen zeitgemäßen Schädlingsbekämpfungsmittel nicht als Gefahrstoffe klassifiziert, womit sich ein Kammerjäger völlig legal verhält, wenn er – sofern keine Gefahrstoffe eingesetzt werden – ohne Sachkundenachweis tätig wird. Zweitens: Gerade die nicht- oder geringtoxischen Substanzen bedingen ein hohes Fachwissen.

Ohne entsprechende Kenntnisse werden diese Mittel und Verfahren immer wieder falsch und wirkungslos eingesetzt. Doch damit nicht genug, viele Kammerjäger setzen zur Neukundenwerbung diplomierte Biologen ein, oder der gut ausgebildete Chef kommt selbst. Es kann aber im Extremfall passieren, dass der Angestellte des Schädlingsbekämpfungsbetriebes, der dann später im Lebensmittel- bzw. Pharmabetrieb tätig wird, ohne Ausbildung ist. Das Nachsehen in derartigen Situationen haben dann wieder die betroffenen Lebensmittel- bzw. Pharmabetriebe. Folglich sollte somit im eigenen Betrieb kein Schädlingsbekämpfer tätig werden, der nicht mindestens einen Sachkundenachweis gemäß Gefahrstoffverordnung nachweisen kann. Ein weiterer Punkt, den man als Auftraggeber genau unter die Lupe nehmen sollte, ist das Thema Zertifizierung in der Schädlingsbekämpfung. Viele Betriebe werben mit dem Argument, Sie seien nach den DIN-ISO-Normen zertifiziert. Dieses ist zwar durchaus korrekt, doch diese Zertifizierungen beziehen sich meistens nur auf den kaufmännischen Apparat bzw. das Managementsystem des Schädlingsbekämpfers, nicht aber auf die eigentlichen Maßnahmen in der Schädlingsprophylaxe und -bekämpfung vor Ort.

Das Thema nicht dem Zufall überlassen

Das Problem bei Schädlingen ist die Tatsache, dass es kein zeitpunktbezogenes, sondern vielmehr ein zeitraumbezogenes Thema ist. Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber mittlerweile auch Schädlingsprophylaxe fordert, womit die Verantwortlichen mit dem Thema Schädlinge, Prophylaxe und Bekämpfung  kontinuierlich konfrontiert werden. Qualitätskontrollen sind daher bereits im Vorfeld und generell notwendig Qualitätskontrolle beginnt im Prinzip bei der Ausschreibung für den Kammerjäger, geht weiter über die Angebotsauswertung.

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