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Wärmeenergie ist teuer. Und weil die Wärmeerzeugung auchjede Menge Kohlendioxid-Emissionen verursacht, fördert die Bundesregierung Effizienzprojekte zur Prozesswärme großzügig. (Bild: AdobeStock - electriceye)

  • Mit dem neuen Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ will das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun zusätzliche Anreize schaffen.
  • Das Programm ist offen für Unternehmen aller Branchen und Größen und fördert Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärme­effizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs beitragen.
  • Pro Maßnahme übernimmt das BAFA bis zu 40 % der Investitionssumme und bis zu 10 Mio. Euro pro Einzelmaßnahme.

Damit Chemieunternehmen Geld in neue Nebenanlagen oder das Einsparen von Wärmeenergie stecken, reicht Altruismus alleine nicht aus: Die Maßnahmen liegen oft in der Schublade, doch in Zeiten billigen Öls und billigen Industriestroms werden Investitionsmittel meist zuallererst in Kapazitätserweiterungen gesteckt. Mit dem neuen Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ will das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun zusätzliche Anreize schaffen. Dass es längst nicht nur um die Förderung erneuerbarer Energien geht, wie der Titel vielleicht vermuten lässt, zeigt ein Blick ins Kleingedruckte: Das Programm ist offen für Unternehmen aller Branchen und Größen und fördert Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärme­effizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs beitragen – von hocheffizienten Standard­komponenten bis zu komplexen Systemlösungen.

Staat übernimmt 40 % der Kosten

Einzige Voraussetzung: Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein. Die Förderung ist in 4 Module unterteilt: Lediglich eines davon ist ausschließlich der Prozesswärme aus erneuerbaren Energien vorbehalten.

Das erste Modul heißt „Querschnittstechnologien“. Gefördert werden Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien. Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung. Die Beispiele für solche „Querschnittstechnologien“ sind vielfältig: elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren, Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung, Frequenzumrichter, Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern oder die Dämmung von industriellen Anlagen bzw. Anlagenteilen. Das Modul umfasst Einzelmaßnahmen, für die Investitionen zwischen 2.000 und
200.000 Euro aufgewendet werden – der Staat übernimmt hier bis zu 40 % der Kosten.

Im Modul 2 wird Prozesswärme aus erneuerbaren Energien gefördert: der Ersatz oder die Neuanschaffung von Anlagen zur Bereitstellung von Wärme aus Solarkollektoranlagen, Wärmepumpen oder Biomasse-Anlagen, deren Wärme zu über 50 % für Prozesse, d. h. zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten oder zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wird. Die maximale Förderung beträgt 10 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben bei einer Förderquote von bis zu 55 % der förderfähigen Investitionskosten.

Cooling tower at outdoor.

Investitionen für Prozess- und Verfahrensumstellungen werden genauso gefördert, wie technische Maßnahmen zur Effizienzsteigerung.(Bild: AdobeStock - vorclub)

Verfahrensoptimierung wird mit bis zu 10 Mio. Euro gefördert

Ein weiteres Modul ist dem Bereich „MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software“ vorbehalten. Gefördert werden Investitionen zur Einrichtung und Erweiterung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems. Hier übernimmt der Staat bis zu 40 % und maximal
10 Mio. Euro für die Installation und die Inbetrieb-nahme von Softwarelösungen zur Unterstützung eines Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems (Energiemanagement-Software), von Sensoren zur Erfassung von Energieströmen und von Steuer- und Regelungstechnik die zur Reduktion des Energieverbrauchs dienen. Aber auch die Einweisung bzw. Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der geförderten Softwarelösung wird gefördert.

Energiebezogene Optimierungsmaßnahmen werden in einem weiteren Modul gefördert: Ebenfalls bis zu 10 Mio. Euro bzw. 40 % der Investiton für Prozess- und Verfahrensumstellungen auf effiziente Technologen und die energetische Optimierung von Produktionsprozessen übernimmt in diesem Modul der Staat. Auch die Gebäudetechnik, Kosten für die Einspeisung in Wärmenetze und die Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte werden gefördert. Dazu kommen Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Produktionsprozess, wie z. B. die Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen, hydraulische Optimierung, Erneuerung von Druckluftleitungen.

Bei der Antragstellung soll dem BAFA ein von einem Energieberater erstelltes Einsparkonzept vorgelegt werden. Falls bereits ein nach DIN EN ISO 50001 oder EMAS zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagementsystem vorhanden ist, kann das Einsparkonzept unternehmensintern erstellt werden.

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