Fördermöglichkeiten für Energieeffizienzmaßnahmen in KMU
  • Für kleine und mittelständische Unternehmen gibt es für Energie-Effizienzmaßnahmen Fördermittel von der Bundesregierung.
  • Im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) wird die „Offensive Abwärmenutzung" gefördert. Unternehmen sollen zukünftig sowohl bei der Identifizierung von Abwärmenutzungspotenzialen als auch bei der Investition in Abwärmenutzungsmaßnahmen unterstützt werden.
  • KMU erhalten z.B. Investitionszuschüsse für den Ersatz alter Anlagen durch hocheffiziente Aggregate.

Im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) der Bunderegierung wird unter anderem die „Offensive Abwärmenutzung“ propagiert, mit der die erheblichen Energieeffizienzpotenziale bei der Nutzung industrieller Abwärme gehoben werden sollen. Und dafür gib es Unterstützung vom Staat: Unternehmen sollen zukünftig sowohl bei der Identifizierung von Abwärmenutzungspotenzialen als auch bei der Investition in Abwärmenutzungsmaßnahmen gefördert werden. Geplant ist dafür eine Novellierung der Förderrichtlinie für das bestehende Förderprogramm „Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand“. Bereits veröffentlicht ist eine Novelle der Richtlinie zur „Energieberatung im Mittelstand“. Diese ermöglicht ab 2015 die Erstellung von Abwärmenutzungskonzepten im Rahmen einer geförderten Energieberatung.

Aber auch andere Investitionen in energiesparende Technologien werden gefördert: Das Bundeswirtschaftsministerium gewährt kleinen und mittleren Unternehmen Zuschüsse für Investitionen in Energieeffizienzmaßnahmen – vom Aufdecken von Energieeinsparmöglichkeiten über die Erstellung von Energiesparkonzepten bis hin zu deren Umsetzung.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und bis zu 100 Mio. Umsatz sowie Energiedienstleister (Contractoren), die Investitionen im Auftrag der genannten Unternehmen durchführen. Das Programm „Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand“ fördert einerseits den Austausch von Altanlagen gegen hocheffiziente Anlagen und andererseits die sogenannte systemische Optimierung.

Austausch einzelner Altanlagen
KMU erhalten z.B. Investitionszuschüsse, wenn sie einzelne Anlagen bzw. Aggregate folgender Querschnittstechnologien durch hocheffiziente Anlagen bzw. Aggregate ersetzen:

  • elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen
  • raumlufttechnische Anlagen
  • Druckluftsysteme
  • Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung
  • LED-Beleuchtungssysteme (war bis Ende 2014 begenzt)

Voraussetzung ist, dass die Unternehmen Investitionen mit einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 2.000 Euro bis maximal 30.000 Euro je Antragsteller tätigen. Antragsformulare und Merkblätter mit den technischen Effizienzkriterien stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung.

Auch Vorhaben mit komplexeren Energieeffizienzmaßnahmen auf Basis eines unternehmensspezifischen Energieeinsparkonzepts werden gefördert. Bezuschusst wird eine systemische Optimierung, bei der mindestens zwei Querschnittstechnologien ersetzt und erneuert werden. Die systemische Optimierung umfasst dabei auch alle Anlagen und Anlagenteile, die die Energieeffizienz der Querschnittstechnologie unter Berücksichtigung ihrer Systemanbindung verbessern. Maßnahmen bei folgenden Querschnittstechnologien werden unterstützt:

  • elektrische Motoren und Antriebe
  • Pumpen
  • raumlufttechnische Anlagen
  • Druckluftsysteme
  • Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung
  • Dämmung von Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen
  • Beleuchtungssysteme

Die systemische Optimierung muss eine Endenergieeinsparung von mindestens 25 % gegenüber dem Ist-Zustand erzielen. Grundlage für eine mögliche Förderung ist ein Energieeinsparkonzept, das ein Energieberater vor Beginn der Investition erstellt, um die Verwendung von hocheffizienten Technologien zur Optimierung des Systems zu prüfen und zu bewerten. Förderfähig sind Maßnahmen ab einem Netto-Investitionsvolumen von mindestens 30.000 Euro je Antragsteller. Antragsformulare und Merkblätter stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung.

Hier finden Sie weitere Informationen der dena zum Thema Abwärmenutzung.

 

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