Für dieses Kohlendioxid stellt ein Anbieter technischer Lebensmittelgase ein Abnahmeprüfzeugnis (APZ) als arzneimittelrechtlich gültiges Analyse-Zertifikat aus. Insbesondere Abfüller von Heilwasser können damit die spezifischen Anforderungen des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte in
Bonn (BfArM) zuverlässig nachweisen. Als mild wirkendes Naturheilmittel muss jedes Heilwasser von der Behörde zugelassen werden. Die Zulassung bestätigt, dass das Produkt die strengen Vorschriften des deutschen Arzneimittelgesetzes erfüllt. Wird dem Wasser bei der Abfüllung Kohlendioxid zugesetzt, gilt dieses als Hilfsstoff im Sinne des Arzneimittelgesetzes. Als solcher muss das Gas denselben hohen Standards entsprechen wie das Wasser und gemäß den geltenden CPMP-Richtlinen (Guidance on Good Clinical Practice) auf der Flasche angegeben werden. Die Rückverfolgbarkeit des Kohlendioxids ist selbstverständlich ebenfalls sichergestellt.

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