Zusatzbelastungen von Pharmaherstellern durch Zwangsabschläge
Belastung durch Erhöhung des Herstellerzwangsrabattes auf 16% im ambulanten Sektor insgesamt bei 10,6 Mrd. Euro für 2010 bis 2013 (Bild: IMS Health)

Belastung durch Erhöhung des Herstellerzwangsrabattes auf 16% im ambulanten Sektor insgesamt bei 10,6 Mrd. Euro für 2010 bis 2013 (Bild: IMS Health)

Im Rahmen des GKV-Änderungsgesetzes wurde der 6-prozentige Zwangsabschlag für rezeptpflichtige Arzneimittel ohne Festbetrag im GKV-Markt ab August 2010 von 6 % auf 16 % erhöht (für Generika und Altoriginale mit Generikakonkurrenz blieb die Rabatthöhe bei 6% bestehen, da diese Produkte zusätzlich mit dem 10%igen Generikaabschlag belastet werden). Gleichzeitig wurde ein Preismoratorium mit Preisstand August 2009 eingeführt. Beide Regelungen sind bis Dezember 2013 befristet.

Allein im Jahr 2010 führten diese Maßnahmen zu einer Zusatzbelastung der betroffenen Hersteller in Höhe von 635 Mio. Euro (für August bis Dezember 2010). Ab Januar 2011 wurden der 16-prozentige Zwangsabschlag und das Preismoratorium auch im PKV-Markt wirksam. Damit erreichten die Zwangsabschläge für die über öffentliche Apotheken im ambulanten Sektor abgegebenen Arzneimittel bereits 2011 knapp die 3 Mrd. Euro Grenze.

Nach den aktuell vorliegenden Koalitionsvereinbarungen zwischen CDU, CSU und SPD soll der Zwangsabschlag ab dem Jahr 2014 von 6 % auf 7 % erhöht und das Preismoratorium nahtlos fortgeführt werden. Im Gegenzug soll auf die gesamte Bewertung des Bestandsmarktes nach AMNOG verzichtet werden.

(dw)

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