Die lückenlose Rückverfolgbarkeit von Lebens- und Futtermitteln sowie deren Inhaltsstoffen wird ab Anfang 2005 per Gesetz von allen Herstellern und Lieferanten verlangt. Die „Mindestanforderung an die IT“ ist, dass dokumentiert und jederzeit nachprüfbar sein muss, welche Ware an einen Kunden geliefert wurde und von welchen Lieferanten die Rohstoffe stammen. Der Anbieter hat vor diesem Hintergrund eine Checkliste veröffentlicht, die erläutert, was eine Software mit integrierter Chargenrückverfolgung nach der EU-Verordnung 178/2002 können muss, was sie können sollte und welche Kriterien für die Zertifizierung nach dem International Food Standard (IFS) relevant sind.
Automatisierung, Messtechnik & Analytik
Checkliste zur Chargenrückverfolgung
Der Anbieter hat eine Checkliste veröffentlicht, die erläutert, was eine Software mit integrierter Chargenrückverfolgung nach der neuen EU-Verordnung 178/2002 können muss und was sie können sollte.