Anlagenbauer GEA hat sein Jahresziel für 2017 trotz eines starken vierten Quartals nicht erreicht. Gründe sind fehlende Aufräge und ein starker Euro.

Anlagenbauer GEA hat sein Jahresziel für 2017 trotz eines starken vierten Quartals nicht erreicht. Gründe sind fehlende Aufräge und ein starker Euro. (Bild: GEA)

Am 17. Juni 2019 hatte ein ziviles Geschworenengericht im Circuit Court des Eleventh Judicial Circuit in und für Miami-Dade County, Florida, USA, ein Urteil gegen GEA Mechanical Equipment US, Inc. verhängt, das einen Schadenersatz in zweistelliger Millionenhöhe (US-Dollar) beinhaltet. Der Kläger, ein ehemaliger Servicetechniker eines Drittunternehmens, brachte vor, er sei asbesthaltigen Produkten ausgesetzt gewesen, die von der Firma Centrico Inc. verkauft wurden, die seit 1999 der heutigen GEA angehört.

Der Maschinen- und Anlagenbauer bestreitet , dass die von ihm verkauften Produkte dem Kläger keinen Schaden zugefügt haben und will Berufung einlegen. Das Urteil unterliegt laut GEA Post-Trial- und Berufungsverfahren und ist daher weder endgültig noch vollstreckbar. Es wird erwartet, dass das Berufungsverfahren vor einem höheren Gericht innerhalb eines Zeitraumes von etwa zwei Jahren zu einem rechtskräftigen Urteil führt. Das Düsseldorfer Unternehmen teilte mit, dass die Ergebnis-Prognose unverändert bleibt.

(as)

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