Blick in Supermarktregale mit Einkaufswagen im Vordergrund

Lebensmittel in Papierverpackungen könnten teurer werden, wenn die Mineralölverordnung in Kraft tritt. (Bild: gopixa - Fotolia)

Die zusätzliche Barriereschicht, die das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fordert, soll verhindern, dass bestimmte Mineralölbestandteile aus Verpackungen in die verpackten Lebensmittel migrieren. Eine solche Barrierepflicht würde Einfluss auf die derzeitige Verwendung von papierbasierten Verpackungen in der Lebensmittelkette und auf deren Recyclingfähigkeit und die Kosten für Recycling nehmen, sind sich der Lebensmittelverband Deutschland sowie weitere Verbände einig. Die Verbände befürchten außerdem, dass durch die Verordnung bisherige Nachhaltigkeitsbestrebungen konterkariert würden.

Dr. Sieglinde Stähle aus der Wissenschaftlichen Leitung des Lebensmittelverbands erklärt: „Die vorgesehene Regelung würde zu einem Mehreinsatz von Mischmaterialien sowie von Kunststoff- und Aluminiumbeuteln führen und damit zu negativen Auswirkungen auf nachhaltige Verpackungskonzepte. Es handelt sich angesichts der aktuellen Unsicherheiten und der Rezession um einen unverhältnismäßigen, unbegründeten und unzeitgemäßen Eingriff, den der Verbraucherschutz in keiner Weise erforderlich macht."

Warum soll eine Mineralölverordnung eingeführt werden?

Begründet wird der politische Schritt mit der Gesundheitsgefahr, die von den Mineralölbestandteilen MOAH (Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons) ausgeht. Nach Verbandsangaben ist die maßgebliche Eintragsquelle von MOAH in die Recyclingkreisläufe von Papier die Bedruckung von Papier- und Kartonerzeugnissen, die gar nicht als Lebensmittelverpackung dienen, mit mineralölhaltigen Druckfarben. „Maßnahmen, die auf genau diese Eintragsquelle gezielt Einfluss nehmen und für saubere Recyclingkreisläufe sorgen, hat die Bundesregierung seit Jahren versäumt und sogar abgelehnt. Das Konzept der Mineralölverordnung bestraft nun die verpackende Lebensmittelwirtschaft und die Lebensmittelverpackungshersteller für Missstände, die nicht in ihrem Einflussbereich und ihrer Verantwortung liegen", moniert Dr. Stähle.

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