Cybersecurity in Zeiten von NIS2, CRA und KI-Angreifern
Trendbericht-Update: Cybersecurity in der Prozessindustrie
Ein Jahr nach dem Regulierungsschock ist aus vielen Ankündigungen Ernst geworden: NIS2 gilt inzwischen, und seit September greifen auch die Meldepflichten des Cyber Resilience Act. Gleichzeitig bekommt die Cybersecurity ein neues Zeitproblem: Künstliche Intelligenz hilft Hackern, Angriffsschritte zu beschleunigen und zu automatisieren, doch Prozessanlagen lassen sich nicht im Stundentakt patchen. Was also tun, wenn Angreifer auf High Speed schalten, die Abwehr das Tempo aber nicht mitgehen kann?
Angreifer können ihre Werkzeuge mit KI beschleunigen. Prozessanlagen folgen dagegen Wartungsfenstern, Freigaben und Revisionszyklen.KI-generiert mit OpenAI
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Entscheider-Facts
NIS2 ist seit Dezember 2025 geltendes Recht – Cybersicherheit wird damit endgültig vom Projekt zur dauerhaften Betriebsaufgabe.
KI kann bekannte Angriffsschritte beschleunigen, während OT-Patches Freigaben, Tests und Wartungsfenster erfordern.
Wo kurzfristiges Patchen nicht möglich ist, braucht es risikobasierte Ersatzmaßnahmen sowie vorbereitete Wiederherstellungsprozesse.
Die Einbrecher benötigten weder Brecheisen noch Seiteneingang: Am 4. Mai 2026 entdeckt West Pharmaceutical Services verdächtige Aktivitäten in seinen Netzwerksystemen. Der Hersteller von Komponenten und Systemen für injizierbare Medikamente zieht daraufhin weltweit die Notbremse und nimmt Systeme vorsorglich vom Netz. Daten werden abgegriffen, Systeme verschlüsselt; Produktion und Logistik sind beeinträchtigt. In Eschweiler und Stolberg steht die Produktion Medienberichten zufolge rund eine Woche still. Erst gut zwei Wochen später, am 20. Mai meldet West, dass seine Produktions-, Lieferketten- und Geschäftsstandorte weltweit wieder betriebsbereit seien.
Ob die Angreifer überhaupt bis in die Automatisierungstechnik vorgedrungen sind, ist nicht bekannt – dennoch wirft der Fall für die Prozessindustrie ein interessantes Schlaglicht: Er zeigt, dass eine Anlage nicht zwingend gehackt werden muss, um sie lahmzulegen. Wenn aus Sicherheitsgründen die IT abgeschaltet wird und damit die digitalen Lebensadern zwischen Unternehmen und Produktion gekappt werden, können auch in einer technisch unversehrten Anlage die Lichter ausgehen. Der Fall West zeigt damit im Maßstab eines realen Produktionsbetriebs, was sich in der Diskussion um OT-Security leicht hinter Begriffen wie Ransomware, Zero Day und Netzwerksegmentierung versteckt: Anlagenverfügbarkeit ist längst auch eine Frage der Cybersecurity.
Als wir vor einem Jahr an dieser Stelle die Cybersecurity in der Prozessindustrie analysierten, lautete die Überschrift noch: „CRA und NIS II werden für Betriebe zur Zerreißprobe“. Das Futur ist inzwischen zum Präsens geworden, denn seit Dezember 2025 gilt in Deutschland das NIS-2-Umsetzungsgesetz. Seit dem 11. September 2026 müssen zudem Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende produktbezogene Sicherheitsvorfälle nach dem Cyber Resilience Act melden. Die EU-Maschinenverordnung gilt grundsätzlich ab dem 20. Januar 2027, die wesentlichen CRA-Produktanforderungen ab dem 11. Dezember 2027.
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Damit wandert Cybersecurity vom Pflichtenheft in den Schichtplan: Schwachstellen müssen bewertet, Patches getestet und freigegeben, Vorfälle eingeordnet und gegebenenfalls gemeldet werden – während die Anlage weiter produziert. Für Betreiber beginnt damit die schwierigere Phase der Regulierung: die Betriebsphase nach dem Cybersecurity-Projekt.
KI dreht an der Uhr
Als ChatGPT im November 2022 die Weltbühne betrat, drehte sich die Diskussion in der Prozessindustrie vor allem um die Frage, wie Künstliche Intelligenz Anlagenplanung, Wartung oder Produktion verbessern könnte. Doch auch Angreifer haben das Potenzial von KI längst erkannt.
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Dabei lohnt es sich, die spektakuläreren Schlagzeilen wie das jüngste Ausbrechen von KI-Agenten auszusortieren. Dass ein KI-gestützter Angriff 2026 die Prozessführung einer Produktionsanlage in Chemie, Pharma- oder Lebensmittelindustrie erfolgreich kompromittiert hat, lässt sich bislang nicht belegen. Was sich dagegen beobachten lässt, ist für Betreiber kaum beruhigender: KI beginnt, bekannte Angriffsschritte zu industrialisieren.
Beispiel gefällig? Im Januar 2026 erhielten Computersysteme des Wasserversorgers SADM im mexikanischen Monterrey ungebetenen Besuch: Nach der Kompromittierung der Unternehmens-IT identifizierte der eingesetzte KI-Assistent Claude bei der internen Aufklärung eine OT-nahe vNode-Webschnittstelle. Auf Aufforderung des Angreifers bereitete die KI automatisierte Passwortangriffe vor und steuerte zwei Angriffsrunden – beide blieben erfolglos. Bei der Untersuchung fand der OT-Security-Spezialist Dragos zwar weder Hinweise auf einen nachgewiesenen Zugang zur OT-Umgebung noch auf Interaktionen mit den darunterliegenden Steuerungssystemen, die von Gambit Security aus der Angreiferinfrastruktur gesicherten Artefakte zeigen jedoch, wie intensiv KI bereits für Aufklärung, Planung, Werkzeugentwicklung und weitere Angriffsschritte eingesetzt wurde.
Noch näher an die Automatisierungstechnik rückt eine gemeinsame Warnung von NSA, CISA, FBI sowie den US-Energie- und Umweltbehörden mit der Kennung AA26-231A. Darin beschreiben die Behörden KI-generierte Angriffsskripte gegen Steuerungen der Siemens-S7-Familie. Zu den ausdrücklich genannten Zielen gehören auch fehlersichere F-Steuerungen der S7-1500-Reihe. Als besonders adressierte Sektoren nennen die Behörden unter anderem Chemie sowie Food & Agriculture. Die Warnung dokumentiert aktive Aufklärung und Fähigkeitsentwicklung, aber keinen konkreten Produktionsausfall oder erfolgreichen Eingriff in eine Sicherheitsfunktion. Sie zeigt damit eine zusätzliche Einsatzform: KI unterstützt auch die Entwicklung von Angriffswerkzeugen für konkrete Automatisierungstechnik.
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Dass solche Werkzeuge längst in realen Angriffskampagnen auftauchen, zeigt auch der Fall des belgischen Reinigungsmittelherstellers Christeyns. Die russischsprachige Gruppe Aur0ra nutzte bei Angriffen auf mehrere Unternehmen den KI-gestützten Programmierassistenten Cursor. Bei Christeyns wurden kompromittierte Konten gesperrt und Passwörter geändert; nach Unternehmensangaben gab es weder eine Betriebsunterbrechung noch forensische Hinweise auf Datenabfluss oder ausgeführte Ransomware.
Noch ist KI also nicht der Cyber-Terminator, der selbstständig durch das Leitsystem marschiert. Das Bild ist banaler, aber nicht weniger relevant: KI wird zu einer Art Multitool im Werkzeugkasten der Angreifer. Was vorher von Hand recherchiert, programmiert und ausprobiert werden musste, lässt sich teilweise automatisieren und beschleunigen. Das senkt die Einstiegshürde und verändert vor allem eine Größe: Zeit.
Gegenüberstellung: Während sich Angriffe beschleunigen, folgen Prozessanlagen beim Patchen einer anderen Logik.KI-generiert mit OpenAI
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Die Anlage hat eine andere Uhr
Für die Prozessindustrie sind solche High Speed-Attacken ein Problem. Denn während sich Angriffe beschleunigen lassen, folgt das Patchen in einer Prozessanlage einer gemächlicheren Logik. Die NAMUR beschreibt diesen Zielkonflikt in ihrer 2026 veröffentlichten AK-PRAXIS „Patchmanagement in der Prozessindustrie“ anhand des „Zeitfensters der Gefährdung“: Es reicht von der Entdeckung einer Schwachstelle – unter Umständen zunächst durch Angreifer – bis zur Installation des Patches durch den Anwender. Einerseits soll dieses Fenster möglichst kurz bleiben, andererseits gilt es, die Verfügbarkeit der Anlage zu maximieren. Denn Patches können Neustarts erfordern und Fehlfunktionen oder Kompatibilitätsprobleme verursachen; deshalb sind Freigaben durch den Systemlieferanten oder Tests auf internen Testsystemen üblich.
Bei Systemen in den unteren Automatisierungsebenen verschärft sich das Problem noch. Dort kann ein Patch unter Umständen erst beim nächsten Anlagenstillstand eingespielt werden. Der gut gemeinte Rat, eine kritische Schwachstelle doch einfach möglichst schnell zu patchen, kann ähnlich hilfreich sein wie die Aufforderung, bei voller Fahrt den Motor zu wechseln.
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Das heißt allerdings nicht, dass jeder Patch bis zur nächsten Revision warten darf. Das BSI fordert, Schwachstellen möglichst schnell zu beheben. In Prozessanlagen kann das Patchen allerdings die Verfügbarkeit gefährden: Updates erfordern Tests, Herstellerfreigaben und mitunter einen Anlagenstillstand. Die Namur nennt deshalb beispielhaft Patchfristen von 30 Tagen nach Microsoft-Veröffentlichung in MES- und Plant-Zonen sowie 45 Tagen nach Herstellerfreigabe im Leitsystem. Der Zielkonflikt lautet: Eine ungepatchte Lücke gefährdet die Anlage – ein ungeprüfter Patch unter Umständen ebenfalls. Wo kurzfristiges Patchen nicht möglich ist, müssen Ersatzmaßnahmen das Risiko begrenzen.
Nach dem Projekt beginnt die Schichtarbeit
Was aber tun, wenn eine Schwachstelle bekannt ist, der Patch jedoch erst beim nächsten Wartungsfenster installiert werden kann? Die NAMUR empfiehlt Ersatzmaßnahmen wie Netzwerksegmentierung, das Abschalten gefährdeter Fernzugänge oder Firewalls, um das Risiko bis dahin zu reduzieren. Dazu gehört auch, die Angriffsfläche durch Systemhärtung möglichst klein zu halten – etwa indem nicht benötigte Schnittstellen und Dienste deaktiviert werden.
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Doch solche Schutzmaßnahmen einzurichten ist das eine, sie dauerhaft wirksam zu halten das andere. Diese Erfahrung macht auch der Spezialchemie-Hersteller BYK: An vielen Standorten seien technische Grundlagen wie Segmentierung, Monitoring und Remote-Access-Konzepte inzwischen gelegt, berichtet Global OT Cyber Security Officer Fatih Denizdas in einem Beitrag auf Linkedin. Danach beginne jedoch die eigentliche Arbeit: Alarme müssen bewertet, Schwachstellen priorisiert und behoben, Änderungen kontrolliert sowie Betrieb und Security aufeinander abgestimmt werden. OT-Security wird damit zur Daueraufgabe.
Dazu gehört auch der Wiederanlauf. Der Fall West Pharmaceutical wirft eine Frage auf, die hinter der Abwehr eines Angriffs leicht verschwindet: Wie kommt eine Anlage nach einem Cybervorfall kontrolliert zurück in den Betrieb? Cyberresilienz zeigt sich schließlich nicht nur daran, ob ein Unternehmen einen Angriff verhindern kann, sondern auch daran, ob es danach noch weiß, wie die Anlage anschließend wieder angefahren werden kann.
Fazit: Zwei Uhren, ein Betrieb
Waren NIS2 und CRA im Jahr 2025 noch das Gewitter am Horizont, steht der Betrieb seit 2026 im Regen. Gleichzeitig beschleunigt KI die Arbeit der Angreifer, während sich Wartungsfenster und Anlagenstillstände nicht im selben Tempo verkürzen lassen. Auf beiden Seiten der Firewall laufen unterschiedliche Uhren.
Die Prozessindustrie wird diesen Wettlauf nicht gewinnen, indem sie jedem Angriffstempo hinterherläuft. Wo sich Schwachstellen nicht sofort schließen lassen, muss sie Angriffswege versperren und Zeit gewinnen. Und weil sich nicht jeder Angriff verhindern lässt, muss auch der Wiederanlauf geregelt werden. Cybersecurity wird damit zur Betriebsdisziplin.
Was OT-Verantwortliche jetzt tun sollten
Patchen nach Risiko: Schwachstellen nach Kritikalität und Exposition bewerten. Kritische Lücken erfordern unverzügliche Risikobehandlung — durch freigegebenes Patchen oder wirksame kompensierende Maßnahmen bis hin zur Isolation.
Zeit mit Ersatzmaßnahmen kaufen: Ist kurzfristiges Patchen nicht möglich, Fernzugänge beschränken, Netze segmentieren oder gefährdete Systeme durch Firewalls und andere Maßnahmen abschirmen.
Angriffsfläche verkleinern: Nicht benötigte Dienste, Schnittstellen und Netzwerkports deaktivieren, Standardpasswörter ändern und Berechtigungen begrenzen. Was ein System nicht braucht, muss auch nicht angreifbar sein.
Security in den Betrieb bringen: Zuständigkeiten für Alarme, Schwachstellen und Änderungen festlegen. Segmentierung und Monitoring sind keine abgeschlossenen Projekte, sondern müssen dauerhaft gepflegt werden.
Wiederanlauf vorbereiten: Nicht nur die Abwehr planen, sondern auch klären, wie Systeme nach einem Cybervorfall kontrolliert wieder in Betrieb genommen werden.
Meldewege testen: NIS-2-betroffene Betreiber müssen erhebliche Sicherheitsvorfälle melden. Hersteller CRA-erfasster Produkte müssen seit dem 11. September 2026 aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende produktbezogene Sicherheitsvorfälle melden. Zuständigkeiten, Kenntniszeitpunkt und Informationswege müssen so organisiert sein, dass die jeweiligen Meldefristen eingehalten werden.