Kartons bedruckt mit der Flagge der europäischen Union auf einem Fließband in einer Fabrik; EU-Verpackungsverordnung, Nahrungsmittelmaschinen, Verpackungsmaschinen, VDMA, Berlin, Brüssel

VDMA-Fachverbandsgeschäftsführer Richard Clemens kritisiert den Flickenteppich aus spezifischen verpackungsrechtlichen Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten. (Bild: Dalle 3 / OpenAI)

Die Regulierungen aus Brüssel und Berlin sorgen nach Angaben des VDMA zu einer Planungsunsicherheit bei Herstellern und Kunden. „Die Investitionszurückhaltung zeigt sich inzwischen sehr deutlich. Der Auftragseingang im Verpackungsmaschinenbau weist für den Zeitraum Januar bis September 2023 insgesamt ein Minus von 12 Prozent auf, Aufträge aus dem Ausland verzeichneten dabei ein Minus von 17 Prozent. Das hängt mit der EU-Verpackungsverordnung ursächlich zusammen“, sagt Richard Clemens, Geschäftsführer des VDMA Fachverbands Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen.

Flickenteppich aus Regelungen

Im Grundsatz verfolge die EU mit dieser Verordnung die richtigen Ziele, ergänzt er. EU-weit harmonisierte und damit einheitliche verpackungsrechtliche Anforderungen können maßgeblich zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft beitragen und damit auch den EU-Binnenmarkt stärken. „Aber von einer vollständigen Harmonisierung der rechtlichen Vorgaben kann nach der Abstimmung des Europäischen Parlaments weiterhin keine Rede sein. Vielmehr bleibt der bestehende ,Flickenteppich‘ an spezifischen verpackungsrechtlichen Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten bestehen“, kritisiert der VDMA-Fachverbandsgeschäftsführer.

Denn den EU-Mitgliedsstaaten wurde die Freiheit eingeräumt, strengere nationale Maßnahmen einzuführen, die über die Regelungen der Verordnung hinausgehen. „Damit wurde eine Chance verpasst, für klare Rahmenbedingungen zu sorgen – mit negativen Folgen für die Investitionen“, erläutert Clemens.

Chance für nachhaltige neue Prozesse

Immerhin enthalte der aktuelle Entwurf auch einige Verbesserungen, beispielsweise den Wegfall des Verbots von Verpackungen für Obst und Gemüse sowie von Einwegverpackungen für Einzelportionen im Horeca-Sektor, ergänzt Clemens. Horeca ist eine Abkürzung, die für die jeweils ersten zwei Buchstaben der Worte Hotel, Restaurant und Café steht und Produkte beschreibt, die nicht im Handel, sondern nur in der Gastronomie verkauft werden. Das Verbot bestimmter Verpackungen sowie Materialien hätte für viele Firmen aus dem Verpackungsmaschinenbau zu tiefgreifenden Konsequenzen geführt.

„Die EU-Verpackungsverordnung stellt für unsere Branche zweifellos eine Herausforderung dar, aber wir sehen in ihr auch eine Chance zur Förderung nachhaltiger Innovationen. Die Lösungskompetenz für nachhaltiges Produzieren und Verpacken wird zum entscheidenden Wettbewerbsfaktor. Die Digitalisierung ist hierfür Treiber und Enabler“, resümiert der Geschäftsführer des VMDA Fachverbands Nahrungsmittelmaschinen und Verpackungsmaschinen anlässlich der Braubeviale in Nürnberg.

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