Geldscheine aus denen Tabletten fallen

Die beteiligten Unternehmen sollen Mindestverkaufspreise für einen Wirkstoff abgestimmt haben. (Bild: avarand - Fotolia)

Es ist das erste Mal, dass die Kommission im Arzneimittelsektor Geldbußen wegen eines Kartells verhängt. Konkret geht es um den Wirkstoff N-Butylscopolaminiumbromid (Butylscopolamin), einen Ausgangsstoff zur Herstellung des Arzneimittels Buscopan und entsprechender Generika, die gegen Bauchkrämpfe eingesetzt werden.

Eine Untersuchung der Kommission ergab, dass sechs Unternehmen die Festsetzung des Mindestverkaufspreises für Butylscopolamin an Kunden, das heißt Vertriebshändler und Generikahersteller, und die gegenseitige Zuweisung von Quoten abgestimmt und vereinbart haben. Darüber hinaus tauschten die Unternehmen sensible Geschäftsinformationen aus.

Fünf Unternehmen bestraft, eines verschont

Die Zuwiderhandlungen sollen sich zwischen 2005 und 2019 abgespielt haben. Die EU-Kommission verhängte dafür nun im Rahmen eines Vergleichs Geldbußen in Höhe von insgesamt 13,4 Mio. Euro gegen insgesamt fünf Pharma-Unternehmen, allesamt Hersteller oder Vertreiber von Butylscopolamin: Alkaloids of Australia, Alkaloids Corporation, Boehringer, Linnea und Transo-Pharm. Boehringer trägt vom Gesamtbetrag allein über 10 Mio., Linnea knapp 1,8 Mio. Euro. Berücksichtigt für die Höhe der Bußen wurden der Wert der Butylscopolamin-Verkäufe, die Art der Zuwiderhandlung sowie ihre Komplexität, ihre geografische Reichweite und ihre Dauer.

Auch das Unternehmen C2 Pharma war an dem Kartell beteiligt, erhielt aber keine Geldbuße, da es von der Kronzeugenregelung profitierte: Das Unternehmen hatte die Kommission über das Kartell überhaupt erst in Kenntnis gesetzt. Auch die Geldbußen von Transo-Pharm und Linnea wurden um 50 bzw. 30 % ermäßigt, da sie bei der Untersuchung besonders mit der Kommission zusammengearbeitet haben.

Ein Verfahren läuft weiter

Alle sechs Unternehmen räumten ihre Kartellbeteiligung ein und stimmten einem Vergleich zu. Dafür ermäßigte die Kommission die verhängten Geldbußen für alle Unternehmen um 10 %.

Im Rahmen der ursprünglichen Untersuchung wurde auch ein Verfahren gegen ein siebtes Unternehmen, Alchem, eingeleitet. Alchem entschied sich laut EU-Kommission aber gegen einen Vergleich. Das Verfahren gegen das Unternehmen laufe daher als reguläres Kartellverfahren weiter, wie die Kommission mitteilte.

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