Abwasser aus einem Rohr fließt in einen Fluss im Hintergrund ist eine Raffinerie; Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie will gerichtlich gegen die aktuelle Fassung der Kommunalabwasser-Richtlinie vorgehen. Diese verteilt die Kosten für die Wasseraufbereitung in den Augen des Verbands zum Nachteil der Pharmaindustrie.

Der Verband führt an, dass unter anderem die fehlende Berücksichtigung wesentlicher Studien und anderer Schadstoffquellen zu einer verzerrten Bewertung geführt habe. (Bild: Thomas Oser – stock.adobe.com)

Bereits 2022 war klar, dass die EU-Kommission in der Kommunalabwasser-Richtlinie eine vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen ergänzen will – deren Kosten zum Teil Arzneimittelproduzenten tragen sollen. Damals kam der Bonner Verfassungsrechtler Prof. Udo Di Fabio in einem Gutachten zu dem Schluss, dass durch diese Abgabe eine einseitige Belastung der Arzneimittel-Hersteller entstehen würde, was verfassungswidrig wäre. Auf dieses Gutachten will sich der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) bei seiner Klage stützen.

Zusätzlich weist der Verband auf wissenschaftliche Gutachten hin, die die Berechnungsgrundlage der EU-Kommission in Frage stellen. Unabhängige Studien würden zeigen, dass der Anteil von Arzneimitteln an den Mikroverunreinigungen deutlich geringer ist, als die von der Kommission veranschlagten 66 %. Die fehlende Berücksichtigung wesentlicher Studien und anderer Schadstoffquellen hätte zu einer verzerrten Bewertung geführt, die eine faire Kostenaufteilung erschwere.

„Wir kritisieren, dass die geplante Regelung der erweiterten Herstellerverantwortung die Pharmaindustrie zu großen Teilen für die Kosten der neuen Reinigungsstufe für Mikroverunreinigungen in die Pflicht nehmen will", erklärt der BPI-Vorsitzende Oliver Kirst. „Die pharmazeutische Industrie sieht die medizinische Versorgung als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe an und fordert daher, dass auch die Kosten der Umweltmaßnahmen solidarisch von allen Verursachern getragen werden."

Der Verband gibt an, die Umweltziele des "Green Deals" der EU sowie allgemein den Schutz von Umwelt und Gesundheit ausdrücklich zu unterstützen, sieht jedoch die Kostenverteilung bei der Abwasserreinigung als unausgewogen an.

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