Über den von den Regierungsparteien entwickelten Gesetzesentwurf für die Cannabislegalisierung müssen nun noch Bundestag und Bundesrat entscheiden – die Länderkammer könnte zwar Einspruch einlegen, dies gilt aber als unwahrscheinlich. Tritt das Gesetz wie geplant am 1. April 2024 in Kraft, würde es das Ende eines über vier Jahrzehnte währenden Verbots markieren und die deutsche Drogenpolitik wandeln.
Mit der Legalisierung werden der Eigenanbau und der Besitz von Cannabis in geringen Mengen für Volljährige erlaubt. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm besitzen und in der eigenen Wohnung bis zu 50 Gramm aufbewahren. Der Anbau und Verkauf werden in einem nicht-gewerblichen Rahmen durch Cannabis-Clubs ermöglicht, die strengen Vorschriften unterliegen.
Ebenso klare Regeln sollen für den öffentlichen Konsum von Cannabis eingeführt werden. So ist der Konsum in der Nähe von Schulen, Spielplätzen und anderen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Umkreis von 100 Metern untersagt. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen Cannabis weiterhin weder besitzen noch konsumieren.
Die Neuregelung zielt darauf ab, die Prävention zu stärken und beim Gesundheits-, Kinder- und Jugendschutz nachzubessern. Die Auswirkungen Es soll zeitnah evaluiert werden, wie sich das Gesetz auf den Jugendschutz und die organisierte Kriminalität auswirkt, wobei auch die Expertise des Bundeskriminalamts einfließen wird. Dort hat sich noch eine inhaltliche Änderung ergeben: statt wie geplant erst nach vier Jahren, soll eine stufenweise Evaluation nach einem, nach zwei und dann nach vier Jahren erfolgen.