Freihandelsabkommen zwischen EU und Indien

Zölle auf EU-Exporte nach Indien sollen weitgehend fallen

Das frisch geschlossene Freihandelsabkommen zwischen EU und Indien soll Zölle auf einen Großteil der EU-Exporte senken. Für Arzneimittel ist vorgesehen, den derzeitigen indischen Importzoll von 11 % für „fast alle“ Produkte schrittweise auf 0 % zu reduzieren. Für Chemikalien und Maschinen fallen die Nachlässe sogar noch größer aus.

Fotorealistische Szene in einem neutralen Logistik-/Distributionszentrum: Paletten mit unbranded weißen Kartons, daneben eine geöffnete Thermobox mit generischen Vials/Blisterpackungen ohne Aufdruck; im Hintergrund Fördertechnik und Lagerregale

Die Europäische Union und Indien haben am 26. Januar 2026 ein umfassendes Freihandelsabkommen politisch vereinbart. Ein zentrales Element ist der Abbau von derzeit geltenden Zöllen. Für die europäische Pharmaindustrie besonders relevant: Der aktuell in Indien erhobene Importzoll von 11 % auf europäische Arzneimittel soll für „fast alle“ Produkte schrittweise auf 0 % sinken. Für die Umsetzung ist laut EU-Factsheet eine Übergangsphase von bis zu zehn Jahren vorgesehen, in vielen Fällen fünf bis sieben Jahre. Die EU exportierte 2024 Pharmazeutika im Wert von 1,1 Mrd. Euro nach Indien.

Noch größer als für Pharma-Produkte fallen die Zollnachlässe im Markt für Chemikalien und für Maschinenexporte aus. Bei Chemikalien erhebt Indien derzeit noch bis zu 22 % Zoll, bei Maschinen und elektrischem Equipment sogar bis 44 %. In beiden Bereichen sollen diese Zölle ebenfalls über einen Zeitraum von bis zu Zehn Jahren größtenteils wegfallen. Die EU-Exporte für Chemikalien bezifferten sich 2024 auf 3,2 Mrd. Euro, für Maschinen 16,3 Mrd. Euro.

Nach Angaben der EU-Kommission zielt das Abkommen insgesamt darauf ab, mehr als 90 % der Zölle zu reduzieren bzw. abzubauen; für 96,6 % der EU-Warenausfuhren nach Indien sollen Zölle künftig eliminiert oder gesenkt werden. Die EU beziffert die möglichen Einsparungen durch niedrigere Abgaben auf bis zu 4 Mrd. Euro pro Jahr und erwartet mittelfristig eine deutliche Ausweitung der Exporte nach Indien.

Für die Pharma- und Life-Sciences-Branche ist neben dem Zollkapitel auch die im Abkommen angekündigte Stärkung von Schutz und Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte relevant. Zudem soll EU-Unternehmen ein erweiterter Zugang zum indischen Dienstleistungsmarkt eröffnet werden. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, sind jedoch weitere Schritte im Ratifizierungsprozess erforderlich. Die Verhandlungen zum Freihandelsabkommen liefen seit 2007, waren jedoch von 2013 bis 2022 vorübergehend ausgesetzt.