Frau in Laborkleidung

Absauganlagen können Beschäftigte wirksam schützen ohne physisch einzuschränken. (Bild: Denios)

Entscheider-Facts

  • Eine Gesundheitsgefährdung kann bereits im Kontakt mit geringen Staubmengen auftreten.
  • Arbeitgebende sind gemäß Arbeitsschutzgesetz dazu verpflichtet, die Gefährdungen im Betrieb zu erkennen und zu beurteilen, ein Schutzkonzept festzulegen und konkrete Schutzmaßnahmen für die Beschäftigten vorzusehen.
  • Neben dem entsprechenden Fachwissen ist in der Regel die Kenntnis effektiver technischer Schutzmaßnahmen erforderlich, um einen Staubarbeitsplatz richtig planen zu können.

Typische Tätigkeiten beim Pulverhandling an Staubarbeitsplätzen sind das Verwiegen, die Probenahme, das Ein-, Ab- und Umfüllen, die Materialaufgabe, das Sieben, Mischen, Trocknen, Absacken, Entleeren und Entsorgen leerer Gebinde. Bei diesen Tätigkeiten werden Staubpartikel aufgewirbelt, die sich unkontrolliert über die Luft verteilen sowie in der Umgebung absetzen können. Die Partikel können die Gesundheit gefährden, wenn sie durch den direkten Kontakt in den Körper gelangen: über die Atemwege (inhalative Gefährdung) sowie über den Hautkontakt (dermale Gefährdung). Ebenso kann sich eine brand- und explosionsfähige Atmosphäre (physikalische Gefährdung) bilden.

Obwohl der Körper mit einem gewissen Maß an Staub umgehen kann, kann eine Ansammlung von zu viel oder gesundheitsgefährdendem Staub in den Atemwegen zu schwerwiegenden Krankheiten führen.

Gefährdungsbeurteilung für Staubarbeitsplätze

Wenn Beschäftigte mit Stäuben arbeiten, brauchen sie daher einen ausreichenden Schutz. Deshalb sind Arbeitgebende dazu verpflichtet, unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten eine den jeweiligen betrieblichen Bedingungen bzw. Erfordernissen entsprechende Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und ein Schutzkonzept für diese Tätigkeiten zu erstellen. Das Zusammenwirken verschiedener Gefährdungsfaktoren ist dabei ganzheitlich zu betrachten. Es kann jedoch laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Baua) eine Einzelbetrachtung sinnvoll sein, wenn hohe Gefährdungen vorliegen, die tiefergehende Untersuchungen oder spezifische zusätzliche Schutzmaßnahmen erfordern. Dies ist bei gesundheitsgefährdenden Staubexpositionen am Arbeitsplatz der Fall. Hier nehmen die physikalischen, chemischen und biologischen Einwirkungen eine zentrale Rolle ein.

Grenzwerte aus dem Arbeitsschutz

Die Beurteilung der Exposition und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen erfolgt anhand verschiedener Beurteilungsmaßstäbe. Rechtlich verbindliche Beurteilungsmaßstäbe sind neben dem Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) die entsprechend Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) abgeleiteten Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen gemäß TRGS 910, Beurteilungsmaßstäbe aus stoffspezifischen TRGS sowie die verbindlichen Arbeitsplatzgrenzwerte (BOELV) der EU. International ist der AGW bekannt als Occupational Exposure Limit (OEL, auch EU OEL genannt).

§ 6 der GefStoffV fordert, dass der OEL in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen ist. Sie definiert den OEL in § 2 Abs. 8 wie folgt: „Der Arbeitsplatzgrenzwert ist der Grenzwert für die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffs in der Luft am Arbeitsplatz in Bezug auf einen gegebenen Referenzzeitraum. Er gibt an, bis zu welcher Konzentration eines Stoffs akute oder chronische schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht zu erwarten sind.“

Die AGW für bestimmte Stoffe sind in der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 900 festgelegt. Für krebserzeugende Stoffe konkretisiert die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 910 die notwendigen Maßnahmen. Gibt es für die Staubexposition keinen stoff-spezifischen Grenzwert gemäß TRGS 900 und 910 und keine stoff- oder tätigkeitsbezogene TRGS mit spezifischen Bestimmungen zu Stäuben oder Inhaltsstoffen, dann ist der Allgemeine Staubgrenzwert (ASGW) heranzuziehen. Dieser Grenzwert ist in der TRGS 504 (Tätigkeiten mit Exposition gegenüber A- und E-Staub) beschrieben.

Die technische Regel für Gefahrstoffe „Schutzmaßnahmen“ (TRGS 500) gibt in Kapitel 9.1.3 verschiedene technische Schutzmaßnahmen vor. Die Absaugung des Arbeitsplatzes möglichst nahe an der Emissionsquelle ist eine der Optionen.

Laminar Air Flow Kabine
Das Funktionsprinzip der Laminar Air Flow Kabine. (Bild: Denios)

Minimierungsgebot und STOP-Prinzip

Können Arbeitgebende Gefährdungen der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten durch Staubexpositionen nicht ausschließen, sind diese auf ein Minimum zu reduzieren – das sogenannte Minimierungsgebot. Dafür sind geeignete Schutzmaßnahmen nach einer vorgeschriebenen Rangfolge, dem sogenannten STOP-Prinzip (§ 7 Absätze 3 und 4 GefStoffV), festzulegen und anzuwenden. Bei der Substitutionsprüfung (S) wird untersucht, ob ein Arbeitsstoff oder ein alternatives Arbeitsverfahren mit keinem oder geringem Gesundheitsrisiko alternativ eingesetzt werden kann. Wenn Gefahrenquellen nicht ausgeschlossen werden können, kommen technische Schutzmaßnahmen (T) zum Einsatz. Ist die Wirksamkeit einer technischen Schutzmaßnahme nicht ausreichend, ist eine Kombination von Maßnahmen zu ergreifen. Dabei ist der Umsetzung mehrerer technischer/organisatorischer Schutzmaßnahmen (O) Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen (P) zu geben. Beispielsweise können festgelegte Bedienzeiten die Kontaktzeit reduzieren und somit die Jahresbelastung senken. Ähnlich kann eine ergänzende persönliche Schutzausrüstung das Schutzniveau erhöhen.

Mann in Raum mit Wolke die in Abzug zieht
Luftgetragene Partikel werden effektiv erfasst, indem sie zu Boden gedrückt und abgesaugt werden. (Bild: Denios)

Laminar-Air-Flow-Kabine

Der Hersteller Denios stellt für die LAF-Kabine mindestens die OEB-Klasse 3 sicher. Niedrigere Klassen werden ebenso erfüllt. Außerdem besteht die Möglichkeit, durch technische Anpassungen höhere OEB-Klassen zu erreichen. Potenziell kontaminierte Luft wird über die Rückwand der Kabine eingezogen. Dort wird die Luft zunächst durch einen Vorfilter, beispielsweise einem ISO-Coarse-Filter behandelt. Anschließend folgt eine zweite Filterstufe ePM1-80%. Im Anschluss wird eine zusätzliche HEPA-Filterstufe (HEPA 13) verbaut. Für anspruchsvolle Anforderungen kann auch ein endständiger Polizeifilter (HEPA 14) verbaut werden, der mehr Sicherheit in den Prozess bringt, falls die Luft im Umluftbetrieb gefahren wird. Die gefilterte Luft entspricht in diesem Fall der Reinraumklasse ISO 5 nach ISO 14644-1.

Von der gefilterten Luft werden 90 % über den Deckenbereich zurück in den Arbeitsbereich geführt. Die restlichen 10 % werden vor dem Arbeitsbereich über das Frontausblasplenum im Deckenbereich ausgeblasen.

Somit wird in dem Arbeitsbereich ein Unterdruck

erzeugt und die restliche Luft aus dem Bereich vor dem Arbeitsbereich entnommen. Die Beschäftigten werden durch die hohe Luftwechselrate und die gezielte Luftführung vor der Staubexposition wirksam geschützt und genießen dabei volle Bewegungsfreiheit. Zusätzlich zum Personenschutz bietet die LAF-Kabine in dieser Ausführung einen erhöhten Raum- und Produktschutz, da die Stäube durch den Unterdruck nicht aus der Kabine ausbrechen können. Die regelmäßige Wartung und Instandhaltung des Herstellers stellen den Werterhalt des Produktes und den Schutz der Beschäftigten über die gesamte Produktlebensdauer sicher.

 

Mann in Schutzkleidung vor Filteranlage
In der LAF-Kabine werden effektive Schwebstofffilter eingesetzt. (Bild: Denios)

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