Maden und Insekten-Pulver auf Kochlöffel

Die EU hat das Pulver der Hausgrille sowie die Maden des Getreideschimmelkäfers als Lebensmittel zugelassen. (Bild: BarTa – stock.adobe.com)

Insekten sind eine sehr nahrhafte und gesunde Nahrungsquelle mit einem hohen Gehalt an Fett, Eiweiß, Vitaminen, Ballaststoffen und Mineralien. Essbare Insekten wie Grillen, Käfer, Raupen und Termiten werden in vielen Teilen der Welt bereits verzehrt.

Vier Insekten in unterschiedlichen Darreichungsformen hat die Europäische Kommission bislang als Lebensmittel für den EU-Markt und damit auch für Deutschland zugelassen. Zunächst im Juni 2021 den Mehlkäfer (Tenebrio molitor), der im Larvenstadium getrocknet verwendet werden kann. Im November 2021 folgte die Wanderheuschrecke (Locusta migratoria). Diese gibt es in gefrorener und getrockneter Form oder pulverförmig. Ebenfalls gefroren, getrocknet, pulverförmig hat es im Februar 2022 die Hausgrille (Acheta domesticus) zur Zulassung geschafft. Neu seit Januar 2023 ist der Getreideschimmelkäfer oder Buffalowurm (Alphitobius diaperinus), gefroren, pastenartig, getrocknet oder pulverisiert. Zuletzt hatte die Kommission per Durchführungsverordnung 2023/5 das teilweise entfettete Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) für den EU-Markt autorisiert. (Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)

Kennzeichnungspflichten für Hersteller - was muss auf die Zutatenliste?

Wenn Insekten in Lebensmitteln enthalten sind, muss dies in der Zutatenliste klar und verständlich angegeben werden. Der Verbraucher soll selbst entscheiden können, ob er insektenhaltige Lebensmittel verzehren möchte oder nicht. Die Angabe muss mit deutschem und lateinischem Namen erfolgen. Auch die Darreichungsform muss angegeben werden. So könnte eine korrekte Kennzeichnung etwa lauten: „Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“.

Bei Personen, die gegen Krebstiere, Weichtiere oder Hausstaubmilben allergisch sind, sind auch allergische Reaktionen auf Hausgrille & Co. möglich. Auf diesen Umstand muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste ebenfalls hingewiesen werden.

In der EU müssen Hersteller für jedes Insekt, das sie auf den Markt bringen wollen, eine Zulassung beantragen, und zwar im Rahmen der Regeln zu „neuartigen Lebensmitteln“ (Novel Food). Das sind Lebensmittel, die in der EU vor Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang konsumiert wurden. Jeder Antrag wird von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einer eingehenden wissenschaftlichen Bewertung unterzogen. Bevor die Kommission über eine Zulassung entscheidet, wird der Kommissionsvorschlag auch den EU-Mitgliedstaaten zur Abstimmung vorgelegt.

Was erwartet den Verbraucher?

Als reichhaltige Proteinquelle sind Insekten den meisten Verbrauchern vor allem als Fleischersatz bekannt. Bilder von Insektenburgern hat bestimmt jeder schon einmal gesehen. Sie können aber auch in Brot, Teigwaren, Suppen und sogar in bierähnlichen Getränken verwendet werden.

Dass Insekten aber in näherer Zukunft in vielen Produkten zum Einsatz kommen, ist nicht zu erwarten. Zum einen ist es um die Akzeptanz der Verbraucher nicht gut bestellt, zum anderen ist die Verwendung schlicht zu teuer. 1 kg Insektenpulver ist bei Amazon für etwa 130 Euro zu erstehen.

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