Dermapharm, Fresenius-Kabi, Hameln Pharma, Puren Pharma, Sandoz/Hexal und Teva wollen juristisch gegen die europäische Kommunalabwasser-Richtlinie vorgehen. Der Verband Pharma Deutschland unterstützt seine Mitgliedsunternehmen dabei als Streithelfer.

Die beschlossene Richtline sorgt bei vielen Pharmaunternehmen für Unmut. (Bild: K.-U. Häßler – stock.adobe.com)

Dermapharm, Fresenius-Kabi, Hameln Pharma, Puren Pharma, Sandoz/Hexal und Teva haben Klagen beim Gericht der Europäischen Union erhoben. Pharma Deutschland will seine Mitgliedsunternehmen juristisch unterstützen und hat dafür einen entsprechenden Antrag beim Gericht der Europäischen Union gestellt. Anfang März 2025 hatte bereits der Generikahersteller Zentiva Klage beim Europäischen Gerichtshof eingereicht und Ende 2024 kündigte ein weiterer Verband, nämlich der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI), an, eine Klage gegen die EU-Kommission vorzubereiten.

Hintergrund der Klage

Die europäische Kommunalabwasser-Richtlinie regelt das Verarbeiten der größtenteils aus privaten Haushalten stammenden Abwasser, die mit Spurenstoffen belastet sind. Dabei handelt es sich unter anderem um Abbauprodukte von Arzneimitteln, die durch menschliche Ausscheidungen entstehen und bei jedem Toilettengang ins Abwasser gelangen. Aus Sicht der klagenden Unternehmen verstößt allerdings ein zentraler Aspekt der europäischen Kommunalabwasser-Richtlinie gegen geltendes EU-Recht und muss zurückgenommen werden. Es geht um die sogenannte "erweiterte Herstellerverantwortung", auf deren Grundlage der Aufbau und Betrieb einer zusätzlichen Klärstufe für kommunale Kläranlagen finanziert werden soll.

Weitere Verursacher nicht berücksichtigt

Die Unternehmen argumentieren gegenüber dem Gericht unter anderem damit, dass sich die Regelungen über die erweiterte Herstellerverantwortung nicht auf das Verursacherprinzip nach Art. 191 (2) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stützen lassen. Die beklagte Richtlinie legt fest, dass mindestens 80 % der Kosten für Bau und Betrieb der vierten Klärstufe nach dem Verursacherprinzip auf die Hersteller von Human-Arzneimitteln und Kosmetika umgelegt werden. Dies soll den Anreiz schaffen, auf ökologische Produkte umzustellen. Diese Lenkungsfunktion des Verursacherprinzips kann bei Human-Arzneimitteln jedoch nicht erreicht werden, weil der gewünschte Effekt von Medikamenten fest mit den jeweiligen Wirkstoffen verbunden ist. Darüber hinaus lassen sich die zu beseitigenden Spurenstoffe in den kommunalen Abwässern keineswegs nur auf Human-Arzneimittel oder Kosmetika zurückführen.

Durch die finanzielle Mehrbelastung der Pharmaunternehmen aus der Kommunalabwasser-Richtlinie droht nach Ansicht des Verbands eine Situation, in der sich viele Human-Arzneimittel nicht mehr kostendeckend in Deutschland oder Europa vertreiben lassen.

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